Ein 50-jähriger deutscher Staatsbürger, der wegen Einmietbetrügereien in der Justizanstalt Wels inhaftiert und erst am 28. März 2012 aus der Justizanstalt Wels entlassen worden war, mietete sich am Tag seiner Haftentlassung wieder in ein Gasthaus in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck) ein.
Obwohl er über keine finanziellen Mittel verfügte, unterzeichnete er am 2. April bei einem Autohaus — ebenfalls im Bezirk Vöcklabruck — einen Kaufvertrag für einen neuen PKW. Der deutsche Staatsbürger, der keine Lenkberechtigung besitzt, erschlich sich das Vertrauen des Autohändlers, sodass ihm dieser, bis zur Auslieferung des Neuwagens ein Leihauto überließ.
Als am 3. April 2012 die Betreiber des Gasthauses auf die Begleichung der Unterkunftskosten drängten, gab er die Unterkunft mit den offenen Forderungen auf und flüchtete. Danach mietete er sich in einem Hotel im Seengebiet ein und nahm dort weitere Leistungen des Hotels in Anspruch.
Nach der Anzeigeerstattung durch die Betreiber des Gasthauses nahmen Beamte der Polizeiinspektion Lenzing die Ermittlungen auf und konnten den deutschen Staatsbürger am 05.04.2012 in Lenzing aufgreifen, festnehmen und das Leihfahrzeug sicherstellen. Die derzeit erhobene Schadenssumme beläuft sich auf ca. 7.000 Euro.
Vie Autos um 192.000.- bestellt
Im Zuge der Erhebungen wurde auch bekannt, dass der Verdächtige im Februar 2012 bei einem Autohaus in Vöcklabruck Kaufverträge für vier Fahrzeuge im Gesamtwert von 192.150,- Euro unterzeichnet hatte. Er gab damals an, er hätte im Lotto gewonnen. Wegen fehlender Zahlung wurden die Fahrzeuge nicht ausgehändigt, sodass kein Schaden entstand.
Die Staatsanwaltschaft Wels ordnete die sofortige Einlieferung in die Justizanstalt Wels an. Gegen den Verdächtigen besteht auch ein aufrechter nationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen mehrerer Betrugshandlungen.