Aufgrund der Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebensee vom 14.12.2009 und 8.3.2012 wird ein neuer Flächenwidmungsplan Nr. 05 (kurz FläWi Nr. 05) samt örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 02 (kurz ÖEK Nr. 02) für das gesamte Gemeindegebiet erstellt. Dieser FläWi setzt sich aus dem Flächenwidmungsteil und dem ÖEK zusammen. Das ÖEK ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren, der Flächenwidmungsteil auf einen solchen von 5 Jahren auszulegen.
Die letzte Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes erfolgte im Jahr 1999. Ziel ist es, Gewerbegebiete, Baulandgebiete, Grünlandgebiete und Verkehrsbereiche für die kommenden 10 Jahre zu erarbeiten. Mit den Arbeiten für diesen neuen FläWi Nr. 05 samt ÖEK Nr. 02 wird im Herbst d. J. begonnen. Jedermann bzw. Grundeigentümer können diesbezügliche Anregungen sowie Anträge auf Umwidmung einbringen.
Diese Planungsinteressen sowie allfällige Umwidmungen sind bis spätestens 31.8.2012 schriftlich mit einem Antrag, ev. einem Lageplan und entsprechender Begründung beim Marktgemeindeamt Ebensee, Bauabteilung I. Stock Zimmer Nr. 15, einzubringen.
Anträge auf Umwidmung liegen ebenfalls dort auf bzw. können unter www.ebensee.at (service center-gemeinde-gemeindeamt– e‑government/Formulare Baubauteilung) abgerufen werden.