Es klingt wie ein schlechter Scherz. Über die Sozialmedia-Plattform Facebook hat — wie jetzt bekannt wurde bereits im November vergangenen Jahres — eine 32-jährige Frau aus Rutzenmoos (Bezirk Vöcklabruck) das Verbringen der zugelaufenen Nachbarskatze zum Tierarzt auf Facebook angekündigt. Der Tierarztbesuch endete mit einer toten Katze.
Die elfjährige Katze Trinity, Haustier einer dreiköpfigen Familie aus Rutzenmoos und Liebling des achtjährigen Sohnes der Familie, soll von der Nachbarin der Familie zu einem Tierarzt nach Vöcklabruck gebracht und dort eingeschläfert worden sein. “Trinity war aufgrund des hohen Alters und des ausgeprägten Bewegungsdranges eine äußerst schlanke Katze. Damit sie sich vor Gefahren im Zusammenhang mit ihrem umfangreichen Auslauf nicht verletze, habe die Familie auf ein Halsband verzichtet.”, sagt Rechtsanwältin Dr. Christina Gesswein und weiter:
“Die Nachbarin habe die Katze der Familie an sich genommen und zu einem Tierarzt gebracht. Zuvor habe sie im sozialen Netzwerk Facebook gepostet, dass ihr eine streunende Katze zugelaufen sei. Auch habe sie geschrieben, dass sie zwar wisse, dass die Katze der Nachbarin gehöre, sie jetzt aber trotzdem zum Tierarzt fahre!”
Katze hätte ohne Zuhause Winter nicht überlebt
Dem behandelnden Tierarzt habe die Frau mitgeteilt, dass es sich bei der Katze um eine streunende Katze handle. Nur deswegen, weil die Katze aufgrund ihres Alters und ihrer körperlichen Verfassung ohne zu Hause den Winter nicht überlebt hätte, wurde sie — durch den Verweis der Frau, dass es sich um eine streunende Katze handle — auf anraten des Tierarztes eingeschläfert. Die Hiobsbotschaft war für die ganze Familie ein Schock. Vor allem der Sohn der Katzenfamilie litt unter dem Ableben seines Lieblings sehr.
Facebook-Posting überführt Nachbarin
Nicht gerechnet hat die Nachbarin mit ihren Eintragungen auf Facebook. Dadurch, dass sie zuvor geschrieben habe, dass sie zwar wisse wem die Katze gehört und sie trotzdem den Arzt aufsuchte und dort die Katze mutwillig einschläfern ließ — muss sich die Frau nun wegen Sachentzug vor Gericht verantworten. Auch wird der Vorgang auf ihre strafrechtliche Relevanz von Seiten der Staatsanwaltschaft geprüft.
Symbolfoto