Das Anbringen einer Klimaanlage an der Außenfassade eines Wohnungseigentumshauses ist eine von den an- deren Wohnungseigentümern zu genehmigende Maßnahme. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Wohnungseigentumsanlage aus mehreren einzelnen Häusern besteht.
Jeder andere Wohnungseigentümer ist berechtigt mit- tels Eigentumsfreiheitsklage gegen den Wohnungsei- gentümer vorzugehen, der ohne Zustimmung aller Wohnungseigentümer eine Klimaanlage an der Außen- anlage montiert. In diesem Verfahren ist es gänzlich unbedeutend, ob der Montage der Klimaanlage im außerstreitigen Verfahren vom Gericht die Zustimmung erteilt werden würde.
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