Vor etwas mehr als zwei Wochen hat am Welser Landesgericht unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen zwei Anführer des rechtsradikalen Netzwerkes „Objekt 21“ begonnen. Am Mittwoch sollen die Urteile gesprochen werden.
Die beiden Männer im Alter von 30 und 33 Jahren stehen nicht zum ersten Mal vor Gericht. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurden sie bereits zu Haftstrafen von vier und sechs Jahren verurteilt — diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
Lange Liste an Vergehen
Als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung müssen sie sich im laufenden Prozess wegen einer Vielzahl weiterer Straftaten verantworten. Allein für die Auflistung der Anklagepunkte brauchte der Staatsanwalt fast eine halbe Stunde: versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen in Hallein, Wien und im Bezirk Kirchdorf, eine Bitumenattacke auf einen Wiener Saunaclub, telefonische Bombendrohungen, ein Buttersäureanschlag auf ein Etablissement in Wien sowie das Aussetzen teils giftiger Skorpione.
Aber damit noch nicht genug: Straftaten wie Morddrohungen, das Anzünden eines Autos, Einbruchsdiebstähle, der Besitz verbotener Waffen und Betrügereien sollen ebenso auf das Konto der beiden Angeklagten gehen.
Taten teilweise „auf Bestellung“
Ein Teil dieser Taten soll auf Bestellung verübt worden sein, der Auftraggeber hat bereits fünf Jahre Haft ausgefasst. Die in diesem Prozess Angeklagten, bekannten sich gleich zu Verhandlungsbeginn teilweise schuldig und gaben auch zu, zumindest an einem Teil der Anklagepunkte beteiligt gewesen zu sein.
Die folgenden Verhandlungstage galten den Aussagen von Zeugen, die vor allem aus dem Umfeld der Angeklagten, also der Vereinigung „Objekt 21“ kamen. Die Zeugen beschrieben das rechtsradikale Netzwerk als „durchorganisierten Verein“, was von einem der Angeklagten wiederum als „Blödsinn“ bezeichnet wurde. Die Urteile sollen noch am Mittwoch nach der Anhörung weiterer Zeugen und den Schlussplädoyers gesprochen werden.
Text: orf.at
Fotos: salzi.at