Ein Gastwirt kann einem „privaten Rauchersheriff“, der sein Lokal aufsucht, um Verstöße gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen festzustellen und gegebenenfalls anzuzeigen, ein Lokalverbot aussprechen, auch wenn sich dieser bei seinem Besuch wie ein Gast verhält.
Kontakt:
Dr. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee,
Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270–7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E: ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at