Am Arbeits- und Sozialgericht Wels fand heute Morgen der Auftakt zu einem Prozess statt, der uns wohl die nächsten Jahre begleiten wird.
Der zweifache Weltmeister, zwölffache Staatsmeister und fünfzehnfache Landesmeister im Bogenschießen Hermann Haberl klagt das Land OÖ. Im September 2014 wurde Haberl seitens des Landes gekündigt. Erstens wegen heimlicher Aufzeichnung eines vertraulichen Vieraugengesprächs mit dem Vorgesetzen. Dies sei ein nicht wiedergutzumachender Vertrauensverlust, so der Verteidiger des Landes. Zweitens, weil er seinem Vorgesetzen Amtsmissbrauch vorwirft.
Der Kläger beruft sich bei der heimlichen Tonbandaufzeichnung auf einen „Rechtfertigenden Notstand.“ Er wäre von seinen Vorgesetzen, einem hochrangigen Beamten in der Straßenmeisterei Gmunden, gemobbt worden und hätte sich nicht anders zu helfen gewusst, als die Aufnahme der Personalvertretung und der Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Der Anwalt des Klägers erhebt gegen die Personalvertretung den Vorwurf anstatt Haberl zur Seite gestanden zu sein, habe sie nichts anderes zu tun gehabt, als die Tonaufzeichnung dem Arbeitgeber zu melden.
Haberl wäre in der Straßenmeisterei Gmunden von Anfang nicht willkommen gewesen, heißt es. Zuvor wurde der Kläger in der Agrarbezirksbehörde beschäftigt. Hier soll er mehrere merkwürdige Vorfälle ans Licht gebracht haben.
Zum Beispiel soll ein Beamter seine private Geburtstagsfeier von einer Auftraggeberin des Landes gesponsert bekommen haben. Im Gegenzug dazu erhielt der Sohn der Dame eine Grundstücksauffahrt. Rund sieben Tonnen Asphalt sollen hier mehr oder weniger kostenfrei seitens der Landesbeamten zur Verfügung gestellt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen diesbezüglich eingestellt. „Das bedeutet nicht, dass der Vorwurf nicht wahr ist“, kontert Dr. Josef Hofer, Haberls Rechtsbeistand.
„Ich habe mich immer nur angepasst“, beteuert Hermann Haberl. Seine ehemaligen Arbeitgeber werfen ihm Arbeitsverweigerung, Verfehlungen und Dienstverletzungen vor.
Der zuständige Richter verweist auf ein mehrdimensionales Verfahren, zu einem Vergleich können sich die beiden Parteien, aber nicht durchringen.
Hermann Haberl fordert die Rücknahme der Kündigung und einen seiner Ausbildung entsprechenden adäquaten Posten. Seitens des Landes gibt es ein klares Nein.
Abseits des Gerichtsverfahrens bahnt sich ein menschliches Drama an. Hermann Haberls ist 54 Jahre alt. Ein Gutachten bestätigt ihm kaputte Knie. Mehr als 15 Kilogramm darf Haberl nicht heben. Keine guten Voraussetzungen für einen beruflichen Neuanfang.
Haberls Rechtbeistand Hofer sagt: „ Er ist fertig.“ Vermutlich wird der Prozess so lange dauern, bis Hermann Haberls pensionsreif ist. Bis dahin steht er vor dem nichts.