Zwei Jahre zusätzlich, also 20 Jahre Gefängnis, so lautet das Urteil des OGH für den Gmundner Helmut S.
Er hat im Juli 2013 die Tanzschulbesitzerin Ingrid Scherrer in ihrem Garten vergewaltigt und durch Unterlassung ermordet. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Welser Landesgerichts ein, heute um 10:00 Uhr wurde deshalb vor dem Obersten Gerichtshof in Wien verhandelt.
Angeklagter streitet Tat wieder ab
In der Straffrage durfte der Angeklagte Helmut S. mit eigenen Worten an das Gericht appellieren: “Ich möchte Ihnen sagen, was ich weiß, ich habe Frau Scherrer weder vergewaltigt noch ermordet. Ich bitte Sie, dass Sie dieses Fehlurteil aufheben und in weiterer Folge ein gerechtes und faires Urteil sprechen.”
Vor allem die Sachverständigen-Frage wurde in der Gerichtsverhandlung thematisiert. So kritisierte die Verteidigung, dass Sachverständige für das Gerichtsverfahren herangezogen wurden, die schon beim Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig waren. Das spreche nicht gegen deren Neutralität, stellte nun der OGH fest.
Triebbedingt und besonders brutal
Der Rechtsspruch war nach etwas mehr als 20 Minuten gefunden. Das Nichtigkeitsverfahren wird verworfen, der Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, der des Angeklagten nicht. Die Erhöhung der Strafe argumentiert der OGH mit der Kombination der Vergehen des Angeklagten, sowie der besonderen Brutalität bei der Ausführung. Tatunrecht und Täterschuld seien mit höchst möglicher Schwere zu bemessen. Eine Erweiterung des Strafausmaßes sei dadurch gerechtfertigt, dass Helmut S. es vierzig Stunden unterlassen hat, Ingrid Scherrer die nötige ärztliche Hilfe zu kommen zu lassen.
Lebenslang sei nur deshalb nicht verhängt worden, weil der Richter die Tat als nicht geplant, sondern als vermutlich triebbedingt und spontan ansieht.
Das Medienaufgebot war gewaltig und das öffentliche Interesse so groß, dass mehrfach Stühle für den Gerichtssaal nachgeholt werden mussten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Meines Wissens gab es keinen einzigen Beweis, dass dieser Makler der Täter sei. Stimmt es, dass es auch keine Beweise für die Verbrechen Vergewaltigung und Mord gab? Irgendwie komisch das alles.