Polizisten der Polizeiinspektionen Altmünster und Lambach klärten eine Serie von 56 Straftaten mit einem Gesamtschaden von über 30.000 Euro und forschten fünf Burschen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren aus dem Bezirk Wels-Land als Tatverdächtige aus.
Vier Jugendliche wurden am 28. Dezember 2015 in Altmünster betreten, wie sie Fahrzeuganhaltungen und Verkehrskontrollen durchführten. Die dabei verwendeten Gegenstände (Funkgerät und Taschenlampe) stammten aus einem Einbruch in das Depot der FF Eberschwang. Die Staatsanwaltschaft Wels ordnete bei den zuerst vier Beschuldigten Hausdurchsuchungen an. Bei allen Beschuldigten wurden gestohlene Gegenstände sichergestellt und der fünfte 19-jährige Beschuldigte ausgeforscht. Bei den Befragungen legten alle Beschuldigten ein umfassendes Geständnis über die im zweiten Halbjahr 2015 begangenen Straftaten ab.
Die Jugendlichen nahmen in einem Schotterwerk zwei Mal einen abgestellten Radlader unbefugt in Betrieb und beschädigten einen Forstschranken schwer. Sie verübten Sachbeschädigungen indem sie großteils Böller an Gegenständen befestigten und zündeten. Drei Bushaltestellenhäuschen wurden so schwer beschädigt und laut ihren Angaben 50 bis 60 Mülltonnen beschädigt. Es wurden nur ganz wenige Mülltonnenbeschädigungen bisher angezeigt. Die Jugendlichen stahlen mehrmals Kürbisse und bewarfen damit Hauswände und Pkw sowie besprühten sie Brückensockel und Verkehrszeichen. Ebenso geht der Diebstahl eines 6 Meter großen, aufblasbaren Weihnachtsmannes auf ihr Konto. Ein Beschuldigter stahl beim Lake Festival 2015 in Graz aus Zelten Handys, Uhren, Parfum etc. Weiters brachen die Beschuldigten in das ASZ Eberschwang, zwei Mal in einen Hühnerbetrieb in Gaspoltshofen und in weitere Gebäude ein. Bei einem im Weißenbachtal abgestellten Wohnmobil leuchteten sie mit einer Taschenlampe in das Wohnmobil und warfen Böller unter das Fahrzeug, wodurch die Opfer in große Angst versetzt wurden. Die Beschuldigten hatten dabei Sturmhauben übergezogen, eine Rohrzange und eine Gewindestange dabei. Eine Raubabsicht bestritten sie.
Bei den Hausdurchsuchungen wurden bei einem Verdächtigen ein Schlagring und eine Gaspistole sichergestellt. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Als Motiv für die Straftaten gaben die Beschuldigten Langeweile an. Sie wurden der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt.
Und wieder mal ein schiefes Bild vom Spitzbart. Der begreift es einfach nicht. Schief ist nicht künstlerisch wertvoll! Schalte mal den künstlichen Horizont ein. Oder lass es.
Einer der Burschen brach ebenfalls 2015 in das Büro unterhalb des Wohnhauses des Vaters seines damals besten Freundes ein und flexte Seelenruhig mit dem Wissen dass sein Freund/der Sohn des bestohlenen Vaters auch öfters mitten in der Nacht bei seinem Moped schrauben würde, und sich der Bestohlene somit nichts denken würde,- den Tresor auf und stahl weit über 10.000€ aus eben diesem. Vor Gericht (Anfang 2016) weinte er fast und beteuerte dass es eine einmalige Sache war, er sich in Psychiatrischer behandlung befinden würde, und soetwas nie wieder machen würde, sein Anwalt (und gleichzeitig Nachbar) beteurte Ebenfalls dass sein Mandant doch ein so lieber Bursche wäre und soetwas nur ein einmaliger Ausrutscher sein könnte. Und schon wurde das Verfahren quasi eingestellt und der Bestohlene muss sich sein Geld am Zivilgericht zurückklagen da das Gericht dem Einbrecher abnahm, dass sich nur 2000 Euro im Tresor befunden hatten und es keine datierten Aufzeichnungen über den Tresorinhalt gab.
Und nun, werden wieder alle, vorallem der selbe — wieder auf freiem Fuss angezeigt, wo andere sofort in U‑Haft gesteckt werden wenn sie nur einmal bei einem Einbruch erwischt werden?
Traurig.. Aber leider wahr..
Das ist eben das Problem der viel zu milden Österreichischen Justiz; vor allem bei Vermögensdelikten!
Und was macht unsere Politik?
Die Bundesregierung hat per Jänner 2016 einfach mal so die Wertgrenze, ab der es (etwa bei Diebstahl) höhere Strafen setzt, hinaufgesetzt. So ist die Höchststrafe (ein bis zehn Jahre Haft) nur mehr möglich, wenn man mehr als 300.000 Euro an Schaden verursacht. Die alte Grenze lag bei 50.000 Euro. Auch beim Einbruchsdiebstahl und anderen Vermögensdelikten wurden Veränderungen zum Vorteil der Beschuldigten vorgenommen. Ist, wie man sich vorstellen kann, nicht gerade abschreckend für die Täter und erschwert natürlich auch die Arbeit der Polizei massiv.
Für unsere Volksvertreter gilt eben auch “Täterschutz vor Opferschutz”!
Solche Urteile (falls diese Bezeichnung überhaupt noch angebracht ist) sind nicht nur eine Verhöhnung der Opfer/Geschädigten sondern sind auch extrem deprimierend für die ermittelnden Polizeibeamten.
Man kann nur hoffen, dass sich im Bereich der Strafjustiz schleunigst was tut und neue kompetente Verantwortliche in der Politik/Regierung die Probleme und Fehlentwicklungen in diesem Bereich erkennen.