Herkömmliche Verkehrsberechnungen hätten nur eine Einbahnregelung stadteinwärts oder ‑auswärts zugelassen, weil bei einem Ampelbetrieb weniger Verkehrsdurchfluss möglich ist. Auf Drängen der Wirtschaftsinitiative Gmunden (WIG), die an die hundert Kaufleute vertritt, und vieler Bürgerinnen und Bürger, die ein- und durchpendeln müssen, hat sich die BH Gmunden trotzdem auf einen Versuch eingelassen.
2 Monate Testbetrieb
Von 26. November bis 28. Jänner 2017 wird die Traunbrücke ampelgeregelt in beiden Richtungen befahrbar sein. Beim Testbetrieb wird laufend gezählt, beobachtet und interviewt. Ein strenger Kriterienkatalog prägt sodann die Evaluierung, bei der die BH Ende Jänner entscheiden wird, ob die Ampeln bleiben oder ob doch auf eine Einbahn umgestellt wird.
Hier die wichtigsten Begleitmaßnahmen:
• Einsatzfahrzeuge können die Ampelanlage fernsteuern, um rasch durchzukommen.
• Nur für Einsatzfahrzeuge dient die Esplanade vom Kurpark bis zur Rampe am Museumsplatz als Rettungsgasse.
• Auf den Rathausplatz darf nur der abbiegen, der aus Richtung Grabenkreuzung kommt. Ein Linksabbiegen für jene, die vom Trauntor kommen, ist verboten. Die Ausfahrt hinterm Hotel Schwan wird nach links und rechts möglich sein.
• Die Schiffslände wird in Richtung Seebahnhof zur Einbahn. Einsatzfahrzeuge sind davon ausgenommen.
• City- und Linienbusse fahren weiterhin außen herum, weil mit den ungewissen Wartezeiten kein planmäßiger Verkehr möglich ist.
• Schulbusse dürfen in beiden Richtungen fahren, sofern es sich um Kleinbusse (PKW) handelt.
• Für die Brücke gilt eine 3,5‑Tonnen-Gewichtsbeschränkung. Im Bereich Graben bis Klosterplatz gilt ein Tonnage-Limit von 7,5 Tonnen, auch für Reisebusse.
WIE WEIT DARF DER STAU REICHEN?
Schon vor der Probephase haben sich alle Beteiligen darauf geeinigt, dass der Stau zu den Stoßzeiten (7 — 9 und 16 — 18 Uhr) über die Grabenkreuzung und den Kreisverkehr Plassauerhof hinaus reichen darf. Während der übrigen Zeit soll er innerhalb dieser Stellen bleiben.
TROTZDEM AUSSEN HERUM FAHREN!
Hier hakt Verkehrs-Stadtrat Wolfgang Sageder ein: „Die Brückenbaustelle ist und bleibt ein Nadelöhr. Wenn der Versuch gelingen und eine Ampelregelung bleiben soll, ist Disziplin gefragt. Wer es irgendwie so einrichten kann, soll trotzdem außen herum fahren. Die Ampeln sind für jene da, die wirklich in der Stadt ihr Ziel und etwas zu erledigen haben.“
TOP-KRITERIUM BETON-VERARBEITUNGSZEIT
Eines der wichtigsten Kriterien für einen dauerhaften Ampelbetrieb ist die Anlieferungszeit für Beton. Der Spezialbeton für den Bau der Brückenpfeiler im Wasser härtet schnell aus. Die Verarbeitungszeit ab Mischanlage darf laut ÖNORM 100 Minuten nicht überschreiten. Stecken die Mischwägen zu lange im Stau, verdirbt ihre Fracht. Sollten die Fahrzeiten der Mischwägen 40 Minuten überschreiten und so der Bauzeitplan nicht halten, bedeutet das das Ende des Ampelbetriebes.
Das hat im Übrigen auch handfeste finanzielle Gründe. Die Bauzeit zu überziehen kostet viel Geld, das den Verträgen zufolge die Stadtgemeinde als Verursacherin zahlen müsste. “Sollte sich das abzeichnen, ziehen wir die Notbremse”, kündigt Stefan Krapf an.