Im Fall der ermordeten Tanzschullehrerin Ingrid Sch. wird es wohl keinen neuen Prozess geben. Dies hat das Oberlandesgericht Linz kürzlich entschieden und damit der Beschwerde des Verurteilten Helmut S. nicht stattgegeben.
Wie orf.at berichtet, seien keine neuen Beweismittel oder Fakten auf den Tisch gelegt worden. Auch die Erkenntnisse, die der Rechtsbeistand des Verurteilten als neue Erkenntnisse darlegte, seien schon in der Hauptverhandlung berücksichtigt worden, begründeten die Richter am OLG Linz ihre Entscheidung.
20 Jahre Haft — so das Urteil des OGH im Jahr 2015
Durch alle Instanzen hatte der Gmundner Versicherungsmakler damals seine Unschuld beteuert. Es half alles nichts, 20 Jahre Gefängnis lautete schlussendlich das Urteil des OGH. Im Juli 2013 wurde die Tanzschulbesitzerin Frau Sch. in ihrem Garten vergewaltigt und durch Unterlassung ermordet, stellte das Gericht fest. Lebenslang sei nur deshalb nicht verhängt worden, weil der Richter die Tat als nicht geplant, sondern als vermutlich triebbedingt und spontan ansah.
Anwälte wollten Verfahren neu aufrollen
Die Anwälte des verurteilten Helmut S. wollten Anfang 2017 das Verfahren neu aufrollen und stellten einen Antrag auf Wiederaufnahme beim Landesgericht Wels. Grund dafür seien neue Beweise gewesen. Laut Gutachter soll ein Pokal als Tatwaffe benutzt worden sein, auf dem sich aber weder Fingerabdrücke noch DNA des Verurteilten wiedergefunden hätten. Zudem seien Protokolle von Zeugeneinvernahmen nicht in den Akt aufgenommen und dem Gericht, den Geschworenen und auch den Anwälten vorenthalten worden.
Ich bin von seiner Schuld überzeugt
offensichtlich 17 richter und etliche geschworene auch!
an das personenkomitee: AUFWACHEN! das ist nicht der liebe bub, sondern jemand, der euch bis an euer lebensende eine lüge (in etwa 8 verschiedenen versionen…) erzählt…