Straßenkünstler, Zeitungsverkäufer & Alkohol: Gmunden handhabt Gesetze strenger
Künftig müssen Straßenmusiker zuerst bei der Stadtpolizei vorstellig werden um die Erlaubnis zum Musizieren zu bekommen. Der Straßenverkauf von Zeitungen gelte dann als Betteln, was die Stadt nur mehr bedingt dulden möchte. Auch in Sachen Alkohol in der Öffentlichkeit soll strenger kontrolliert werden.
Auf Basis geltender Gesetze und Verordnungen hat Sicherheitsreferentin Vizebürger-meisterin Beate Enzmann zusammen mit der Stadtpolizei und den Juristen der Stadtgemeinde eine klarere Regelung erarbeitet.
Straßenkunst künftig nur noch mit Bewilligung
Straßenkünstler müssen künftig die Qualität ihres Könnens von der Stadtpolizei überprüfen lassen. Die Stadtpolizei stellt ihnen gegen Bezahlung einer Verwaltungs-Abgabe eine Bewilligung der Darbietung für ein halbes Jahr aus und weist ihnen einen Platz auf der Esplanade zu.
Zeitungsstraßenverkauf gilt als Betteln
Seit Dezember 2016 gilt in Gmunden ein sektorales Bettelverbot. Auch das sogenannte „stille Betteln“ ist während des Wochenmarkts zwischen Museumsplatz und Kursaalgasse verboten. Aufdringliches oder gar aggressives Betteln ist gesetzlich überall und immer verboten.
Das Betteln im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht mehr aktueller Zeitungen wird dann als „stilles Betteln“ angesehen, wenn der Bettler still auf seinem Platz stehen bleibt. Dieses Betteln wird außerhalb des Geltungsbereichs des sektoralen Bettelns in Gmunden geduldet. Das Ansprechen von Passanten, das aufdringliche Hinhalten der Zeitungen ist jedoch bereits „aufdringliches Betteln“. Der beanstandete Bettler wird von der Stadtpolizei der Bezirkshauptmannschaft vorgeführt. Dort werden ihm Geld und Zeitungen abgenommen und seine Daten werden erfasst.
Geltendes Alkoholverbot wird strenger gehandhabt
Das seit 2008 gültige Alkoholverbot in der Innenstadt ist nahezu nie exekutiert worden, weil man Menschen, die auf einer Parkbank bloß ein Bier trinken wollten, nicht verärgern wollte. Diverse Vorfälle mit Alkoholkranken führen dazu, dass die Stadtpolizei in Zukunft mehr Strenge walten lassen wird. Gemäß OÖ. Polizeistrafgesetz kann und wird die Stadtpolizei 20-Euro-Organstraf-Verfügungen auch gleich kassieren. Wenn nicht gleich bezahlt wird, gibt es eine Anzeige. Bei Nichteinbringung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
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Bravo der Stadtregierung, wenn es dabei bleibt!
Weg mit dem lächerlichen Gesindel, welches keiner braucht und die nur belästigen! Zero tolerance für alle, die meinen, uns bereichern zu müssen!
Es fängt alles klein an, auch der Größenwahn! Wehret den Anfängen bevor es zu spät ist.
Mitte der 50er mussten öffentlich auftretende Musiker bzw Kapellmeister von Tanzkapellen eine *Musikerlizenz* bei der Landesregierung beantragen- vielleicht liegt ja noch irgendwo ein Restposten herum den man der Gmundner Polizei zur Verfügung stellen könnte.….
Auch die Stadtpolizei braucht ihre Unterhaltung in der Dienststelle. Auf der Straße sieht man sie ohnehin nicht. Wer soll das Alkoholverbot kontrollieren ? Unsere bewaffneten Schülerlotsen ?
Das mit dem Alkoholverbot (v.a. bei den Alkoholkranken) und dem Bettelverbot ist natürlich sinnvoll, aber warum man den Straßenmusikanten hier Steine in den Weg legt, verstehe ich nicht. Vorspielen bei der Stadtpolizei, “Verwaltungsabgabe”, zugewiesener Standplatz… Das ist doch ein Witz… Oder gab es dafür einen oder mehrere Auslöser, die solche Maßnahmen erforderlich machen und die an mir vorbeigegangen sind?
Straßenmusikanten werten für mein Empfinden ein Ortsbild auf und sollten von der Gemeinde gefördert und nicht behindert werden, wenn sie schon mitreden will…
Und die Polizei ist kompetent genug um die Qualität der Musik überprüfen zu können? Das würde ich stark bezweifeln.
Typisches FPÖ Gehabe. Großes Herumgetue obwohl eigentlich nichts dahinter ist.
Eigenartige Zeiten kommen auf uns zu. Wann kommt die Bücherverbrennung?