In Österreich bietet das seit 1997 bestehende Gewaltschutzgesetz und das 2006 beschlossene Strafrechtsänderungsgesetz, durch das Stalking unter Strafe gestellt wurde, den rechtlichen Schutz für Frauen, die Gewalt oder Verfolgung ausgesetzt sind. Unmittelbaren Schutz bieten die österreichischen Frauenhäuser, in denen misshandelte Frauen und Kinder Beratung und Unterkunft finden.
Mit fünf Frauenhäusern, - in Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck und Ried – nimmt Oberösterreich nach wie vor eine bundesweite Spitzenposition ein. Vorbildlich ist aber vor allem die existenzielle Absicherung der Frauenhäuser durch das oberösterreichische Sozialhilfegesetz (Oö. SHG 1998) und durch mehrjährige Verträge, die den Frauenhäusern eine langfristige Planung ihrer Aktivitäten und die Wahrnehmung ihrer Funktion als Kriseneinrichtung gewährleistet.
2008 betrugen die Gesamtkosten für alle oberösterreichischen Frauenhäuser 1,670.874,31 Euro. Rund 95 Prozent (1,587.519,89 Euro) dieser Kosten werden aus Mitteln des Sozialressorts des Landes abgedeckt, das allerdings 45 Prozent davon im Wege der Umlage von den Sozialhilfeverbänden und Magistraten zurückerhält. Die restlichen Kosten werden aus Klientinnenbeiträgen (49.630,60 Euro), Sonstigem (21.723,82 Euro, vorwiegend Spenden) und Bundesförderungen (12.000 Euro) bestritten. Für 2009 sind seitens des Sozialressorts 1,690.000 Euro für die Frauenhäuser budgetiert.
Inanspruchnahme der Frauenhäuser
Die oberösterreichischen Frauenhäuser bieten bis zu 38 Frauen und 64 Kindern gleichzeitig Schutz. Im Jahr 2008 erreichten die Einrichtungen mit 12.720 Aufenthaltstagen von Frauen (und 12.850 Aufenthaltstagen von Kindern) eine Auslastung von 91,7 Prozent (55,0 Prozent bei Kindern). "Das ist die höchste Auslastung, die wir seit Bestehen der fünf Frauenhäuser erreicht haben!" so Landesrat Ackerl. 2007 betrug die Auslastung mit 11.753 Aufenthaltstagen von Frauen (und 15.505 Aufenthaltstagen von Kindern) "nur" 84,7 (bzw. 66,4) Prozent. "Diese Auslastung bedeutet für mich, dass wir ein zum jetzigen Zeitpunkt gerade ausreichendes und keinesfalls zu großzügiges Angebot haben!" betont Ackerl.
"Schließlich sind Frauenhäuser Kriseneinrichtungen - eine 100prozentige Auslastung würde bedeuten, dass der nächste Notfall abgewiesen werden müsste!"
Unverändert: Täterherkunft – Erfreulich: mehr Frauen schaffen Neustart!
Wie in den vergangenen Jahren kommen auch 2008 die Täter, die Frauen und Kinder misshandeln, aus dem engsten Familienkreis:

"In acht von zehn Fällen ist es der engste Lebenspartner, der zum Täter wird!" fasst Ackerl zusammen. "Das macht auch die Suche nach Lösungen schwieriger, da die wirtschaftliche Abhängigkeit im partnerschaftlichen Beziehungsgeflecht oft am größten ist!" Jede zehnte Frauenhausbewohnerin war 2008 ohne eigenes Einkommen, vier von zehn Frauen beziehen ihr Einkommen aus öffentlichen Mitteln, wie Sozial- oder Notstandshilfe, Arbeitslosen- oder Karenzgeld.

Und doch gibt es - die Situation nach dem Frauenhaus betreffend - eine erfreuliche Entwicklung zu berichten: "Bis 2006 schafften es nur zwei Drittel der Frauen, ihrem Misshandler tatsächlich zu entkommen, ein Drittel kehrte zu ihm zurück!" erklärt Landesrat Ackerl. "2007 und auch 2008 waren es hingegen mehr als drei Viertel, die von ihrem Misshandler losgekommen sind!"
Noch wäre es verfrüht, von einem Trend zu sprechen, da unter dem gestiegenen Anteil jener Frauen, die nach dem Frauenhaus eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer bezogen haben, jener Teil überwiegen dürfte, bei dem nur vorübergehend ein Zimmer in einer entsprechenden Einrichtung bezogen werden konnte. "Durch die Schaffung weiterer geeigneter und leistbarer Wohnungen sollte es aber gelingen, aus dieser Entwicklung einen echten und nachhaltigen Trend zu machen!" so Ackerl.

Fazit Bilanz 2008:
2008 erreichten die fünf oberösterreichischen Frauenhäuser ihre bislang höchste Auslastung bei Frauen, die Schutz und Hilfe suchten. In acht von zehn Fällen ist es der engste Lebenspartner, der zum Misshandler wird, es sind aber auch fast acht von zehn Frauen, die nach dem Frauenhaus die besten Voraussetzungen für einen Neustart geschafft haben.