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Allianz beendet die finanzielle Bergnot bei Hubschrauberbergungen
Dienstag, 20.10.2009 12:19 (GMT+2)

Seilbergung am Hubschrauber | Foto: salzi.atIn der Wintersaison werden jedes Jahr rund 6.000 Hubschraubereinsätze geflogen, um verletzte Wintersportler zu bergen. Und vier von fünf Unfallopfern bleiben auf den Bergungskosten von durchschnittlich 3.000 Euro sitzen. Die Allianz macht mit ihrem Partner Alpgarant diesem Kostenrisiko jetzt ein Ende.

Hubschrauberbergungen sorgen seit Jahren für Schlagzeilen in den Medien. Grund dafür: Die Sozialversicherung zahlt erst bei lebensbedrohlichen Verletzungen einen Teil der Rechnung für den Flugrettungseinsatz. Die Patienten bleiben deshalb sehr oft auf Kosten von mehreren tausend Euro sitzen.

Die Allianz und Alpgarant stellen deshalb ein neuartiges Konzept vor, wie dieses Dilemma gelöst werden kann. Die Wiener PatientInnenanwaltschaft begrüßt die auf der Riesneralm bereits erfolgreich umgesetzte Lösung als beispielhaft für die österreichischen Ski- und Bergsportregionen.

Einzigartiges Sicherheitskonzept
Die Allianz hat mit ihrem Know-how im Risk Management ein in Österreich und auch Europa einzigartiges Rettungskonzept ermöglicht, um Bergsportlern zu allen Jahreszeiten aus der Bergnot zu helfen. Das Konzept des Serviceproviders Alpgarant, das von der Allianz finanziert wird, heißt SAFE-R (safety area for extensive rescue) und gibt Unfallopfern die Sicherheit, dass Bergungskosten bis zur Höhe von 4.500 Euro von der Allianz übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber der Bergbahn SAFE-R für die Benützer seiner Anlage abgeschlossen hat.

Dadurch sind Gäste jener Region, die über die jeweilige Liftanlage oder Bergbahn erreichbar ist, mit der Liftkarte automatisch gegen das Bergungskosten-Risiko nach einem Unfall versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der ersten Benützung der Anlage, die Kosten dafür belaufen sich auf nur einen Euro pro Tag, für Kinder ist er gratis. Nicht versichert sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol- und Drogenkonsum. Doch der Deckungsumfang erstreckt sich auch auf Risikosportarten, die üblicherweise von privaten Unfallversicherungen ausgeschlossen sind - also z.B. Paragleiten und Extrembergsteigen.

Kein finanzieller Beinbruch - kein lästiger Papierkram
"Mit einem Euro pro Tag haben Bergsportler die Gewissheit, dass wir sie im Ernstfall aus der teuren Bergnot retten", erklärt Michael Sturmlechner, der im Kundengruppenmanagement der Allianz für das Firmenkundengeschäft zuständig ist. "Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob das enorme Bergungskosten-Risiko über die private Unfallversicherung, eine Kreditkarte oder einen Schutzbrief abgedeckt ist. Mit uns haben sie die Sicherheit, dass auf das gebrochene Bein kein finanzieller Beinbruch folgt."

Patientenanwalt begrüßt Pilotprojekt Riesneralm
"Dieser Komfort findet breite Akzeptanz", betont Alexander Bauer, Geschäftsführer von Alpgarant. "Neun von zehn Österreichern sagen ja zu SAFE-R und sind auch bereit, dafür einen höheren Kartenpreis in Kauf zu nehmen." Alpgarant übernimmt für die Unfallopfer die gesamte Abwicklung und kümmert sich um die Verrechnung mit Rettungsdiensten, Krankenkassen und Versicherungen. "Wir erledigen für die Betroffenen die langwierigen bürokratischen Wege und ersparen ihnen durch unser umfassendes Dienstleistungspaket einen enormen administrativen Aufwand", so Bauer.

"Jetzt liegt es an den Betreibern von Skiliften und Bergbahnen, sich zu entscheiden, ob sie ihren Gästen unnötige Härtefälle ersparen möchten", ergänzt Sturmlechner und verweist auf die Empfehlung des Wiener Patientenanwalts Prof. Dr. Konrad Brustbauer: "Da die Krankenkasse nicht in allen Fällen, sondern nur bei Vorliegen entsprechender medizinischer Indikation für einen Teil der Kosten aufkommt, ist eine private Vorsorge bzw. Versicherung derzeit unbedingt empfehlenswert." Für Alles und Jedes zahle man beim Liftpreis mit, von der gut präparierten Piste bis hin zur künstlichen Beschneiung. "Für die eigene finanzielle Absicherung und Gesundheit sollte da auch noch ein bisschen Platz sein", so Brustbauer.

Finanziell verhängnisvoll: Diagnose im Nachhinein
Die Empfehlung beruht auf der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Bergungskosten nicht übernehmen darf, wenn der Flugtransport medizinisch nicht begründet war - also kein Notarzt notwendig gewesen wäre. Und selbst wenn der Transport aufgrund der Schwere der Verletzung vom Notarzt beauftragt wurde, bleiben viele Patienten auf den Kosten sitzen. Grund dafür ist die nachträgliche chefärztliche Diagnose, die anhand des so genannten NACA-Score erfolgt.

Dieser Index wurde vom National Advisory Committee for Aeronautics ursprünglich für Unfälle in der Luftfahrt entwickelt und später vom US-Militär im Vietnamkrieg als Triage-Instrument eingesetzt. Mit diesem Selektionsverfahren wird bei Militäreinsätzen bzw. Rettungs-Großeinsätzen entschieden, wie die knappen personellen und finanziellen Ressourcen unter einer Vielzahl von Verletzten am effizientesten aufgeteilt werden.

"Am Berg müssen bessere Maßstäbe angelegt werden"
"Eigentlich ist es unverständlich, dass sich die Sozialversicherung bei der Beurteilung, ob der Hubschraubereinsatz gerechtfertigt war, im Nachhinein am NACA-Score orientiert", kritisiert Sturmlechner. Bei Rettungs-Großeinsätzen mache es Sinn, vor Ort den Schweregrad von Verletzungen zu beurteilen, um keine Zeit zu verlieren und mit der Versorgung jener Personen zu beginnen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen am dringendsten brauchen, aber für Bergunfälle müssten andere Maßstäbe angelegt werden als bei Katastropheneinsätzen.

Redaktion


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