Ab 27. Oktober wird die Impfung gegen den H1N1-Virus, also gegen die „Neue Grippe“, dem Gesundheitspersonal in Oberösterreich angeboten. Rund zwei Wochen später, ab 9. November, startet dann die Impfaktion für die Risikogruppen in der Bevölkerung. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse bietet diese Impfung gemeinsam mit den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten in Oberösterreich an.
„Land und Gebietskrankenkasse arbeiten bei dieser Pandemieplanung hervorragend zusammen. Wir ziehen da an einem Strang“, sind sich OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth und Landessanitätsdirektor Dr. Stefan Meusburger, MSc. einig. Die Kundenservicestellen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sind offizielle Impfstellen gegen die Neue Grippe in Oberösterreich. Insgesamt wird in 38 Impfstellen im Land gegen dieses Virus geimpft, mehr als die Hälfte davon sind OÖGKK-Einrichtungen.
Ende April dieses Jahres wurde der H1N1-Virus entdeckt. „Die Krankheit hat am Anfang sehr gefährlich ausgesehen, mittlerweile weiß man aber, dass der Krankheitsverlauf eher mild ist. Was man allerdings nicht weiß, wie sich die Neue Grippe weiterentwickeln wird“, so Landessanitätsdirektor Dr. Stefan Meusburger.
87 bestätigte H1N1-Fälle hat es bis dato in Oberösterreich gegeben. „Die neue Grippe und die Anzahl der Fälle in Oberösterreich sind Grund zur Aufmerksamkeit, aber nicht zur Sorge. Derzeit verläuft die Krankheit milde, und wir haben keinen Hinweis, dass sie stärker wird, aber wir sind für den Ernstfall gewappnet. Sollte sich die Erkrankung wandeln, haben wir eine gute Struktur zur Bewältigung aufgebaut“, so Meusburger.
55.000 Personen zählen in Oberösterreich zum Gesundheitspersonal. Sie werden als Erste auf freiwilliger Basis geimpft. Derzeit läuft eine Umfrage, wer sich wo impfen lassen will. Grund dafür: Der Impfstoff, der in 10-er Fläschchen geliefert wird, muss sobald ein Fläschchen angebrochen ist, binnen weniger Stunden verimpft werden. „Darum wurde auch das System über die Impfstellen und nicht über die niedergelassenen Ärzte gewählt. Denn der Impfstoff sollte effizient genützt werden“, sind sich Meusburger und Hinterwirth einig.
„Am 27. Oktober beginnt auch bei der OÖGKK die H1N1-Impfaktion für das Gesundheitspersonal. Unsere Impfärzte sind vorbereitet. Noch können wir nicht einschätzen wie groß der Andrang aus der Bevölkerung sein wird“, meinen der leitende Angestellte der OÖGKK, Dr.Dr. Hans Popper und der leitende Arzt der OÖGKK Prim. Prof. Dr. Maximilian Gstöttner.
Die Impfung gegen die saisonale Grippe läuft wie geplant bei den niedergelassenen Ärzten normal weiter. „Nur die Kundenservicestellen der OÖGKK beenden die Impfaktion für die saisonale Grippe heuer vorzeitig, um sich ganz der Neuen Grippe-Impfaktion widmen zu können. Das heißt in aller Kürze: OÖGKK, Magistrate und Bezirkshauptmannschaften impfen gegen die ‚Neue Grippe’, die niedergelassenen Ärzte ausschließlich gegen die normale saisonale Grippe“, erklären Popper und Gstöttner.
Für wen kommt die Impfung gegen die Neue Grippe in Betracht?
Die Impfung gegen den Erreger der neuen Grippe - das H1N1-Virus - wird laut Bundesministerium für Gesundheit im Anschluss an die freiwillige Impfung des Gesundheitspersonals besonders folgenden Risikogruppen empfohlen, um mögliche schwere Komplikationen im Erkrankungsfall zu minimieren:
- Personen ab dem 7. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen:
• chronische Krankheiten des Atmungssystems
• chronische Krankheiten des Herzkreislaufsystems
• chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
• andere Grundkrankheiten, die die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen
• chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes Mellitus
• chronische Leber- und Nierenerkrankungen,
• Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben)
• Krebserkrankungen
Für die Impfung von Kindern (7. Monat bis Ende 17. Lebensjahr) wird von der Mutter ein vorheriger Arztkontakt verlangt, wo das Zutreffen eines der Punkte aus dem Risikoprofil bestätigt wird.
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Schwangere (vorerst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel): Sie müssen eine Bestätigung vom Arzt (praktischer Arzt oder Gynäkologe) über die Schwangerschaftsdauer vorlegen oder den Mutter-Kind-Pass mit dem errechneten Geburtstermin mitbringen.
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Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter sechs Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen, da diese nicht selbst geimpft werden können.
Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich vor der neuen Influenza schützen will, auch freiwillig impfen lassen.
Der Ärztin / dem Arzt ist vor Beginn der Impfung mitzuteilen:
• medizinische Probleme nach früheren Impfungen
• Allergien
• Medikamente, die eingenommen werden.
Womit wird geimpft?
Für die Impfung gegen die Neue Grippe steht in Österreich der Impfstoff Celvapan zur Verfügung. Der Impfstoff wird in den Oberarm injiziert. Celvapan enthält keine Adjuvantien und Konservierungsmittel. Zur Erreichung eines vollen Impfschutzes sind gemäß den aktuellen Zulassungsbedingungen zwei Teilimpfungen erforderlich.
Ablauf:
Wann?
Risikopersonen und andere, die sich impfen lassen wollen wird die Impfung ab 9. November 2009 angeboten. Pro Person sind jeweils zwei Teilimpfungen im Mindestabstand von drei Wochen erforderlich.
Was ist mitzubringen?
♦ Impfausweis (wenn vorhanden), ansonsten liegt auch ein eigener Impfpass bereit, wo die Impfung eingetragen wird.
♦ Allergieausweis (wenn vorhanden)
♦E-Card bei Versicherten
♦ Schwangere und Kinder (erforderliche ärztliche Bestätigung oder Mutter-Kind-Pass)
Wo?
♦ im OÖGKK-Fachambulatorium Linz Garnisonstraße (nicht in der Gruberstraße!) und in 19 weiteren OÖGKK-Kundenservicestellen in ganz Oberösterreich
♦ bei den Magistraten
♦ bei den Bezirkshauptmannschaften in ganz Oberösterreich
♦ Kinder werden nicht im Routinebetrieb in allen Impfstellen geimpft: Für die OÖGKK ist die Impfstelle für Kinder im Fachambulatorium Linz Garnisonstraße. Das Land impft Kinder in jenen Impfstellen, wo Amtsärzte entsprechende Erfahrungen aufweisen.
Was kostet die Neue Grippe-Impfung? Wer muss zahlen?
Die Kosten des Impfstoffes tragen die Sozialversicherungsträger und sind von diesen direkt an den Hauptverband abzuliefern. Die Rezeptgebühr bzw. die Gebühr für Nicht-Versicherte wird mittels Erlagschein eingehoben.
♦ Für das Gesundheitspersonal tragen großteils die Arbeitgeber die Kosten der Impfung
♦ Versicherte zahlen zwei Mal die Rezeptgebühr (9,80 Euro).
♦ Nicht-Versicherten kostet die Impfung zwei Mal acht Euro, also insgesamt 16 Euro.
ACHTUNG! Impfung gegen saisonale Grippe weiterhin bei Ärzten
Die österreichweit einzigartige gemeinsame Impfaktion gegen die saisonale Grippe von Gebietskrankenkasse sowie SVA und SVB, Ärzten und Apothekern läuft trotz Beginn der H1N1-Impfung weiter. Nur in den Kundenservice-Einrichtungen der OÖGKK wird die Impfung gegen die saisonale Grippe mit dem Beginn der H1N1-Impfung mit 23. Oktober beendet. Mehr als 2600 Personen haben heuer die Impfaktion in den GKK- Servicestellen wahr genommen.
Die Ärzte in Oberösterreich impfen weiterhin gegen die saisonale Grippe. „Gehen Sie zu Ihrem Arzt/Ärztin (Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Internist) und klären Sie die Teilnahme Ihres Arztes an der diesjährigen Grippeimpfaktion — achten Sie auf das Aktionsplakat“, erklärt der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Bei den teilnehmenden Ärzten wird so wie geplant bis 31. Jänner 2010 geimpft.
Die Impfung wird mit einem inaktivierten, gut verträglichen, qualitativ hochwertigen Impfstoff durchgeführt. Gegen die „neue Grippe“ bietet diese Impfung keinen Schutz. Der Impfschutz beginnt frühestens nach einer Woche und ist nach zwei Wochen vollständig. Die Schutzdauer besteht für mindestens sechs bis zwölf Monate.