Das Gutachten der Amtssachverständigen sei einseitig zugunsten der Freileitung, so der deutsche "Kabelprofessor" Wolf-Dieter Schuppe. Seine und weitere Fachstellungnahmen haben die Betroffenen im Alm- und Kremstal jetzt dem Land als Bewilligungsbehörde für das umstrittene Projekt der Energie AG vorgelegt. Sie sehen ihre Argumente für eine Erdverkabelung bestätigt.
Eine Reihe von Fehleinschätzungen der Amtsgutachter, aber auch der Energie AG ortet Schuppe, den die Initiative "110 kV ade!" zugezogen hatte, in seiner Stellungnahme. So seien Materialprobleme beim Erdkabel behauptet worden, die technisch längst beherrscht werden. Korrekturen setzt der deutsche Hochspannungstechnik-Experte auch hinsichtlich der behaupteten Störungsprobleme.
Er kommt zum Schluss: "Eine grundsätzliche Ablehnung des Kabels aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit oder wegen möglicher Qualitätsminderung der Stromversorgung ist nicht gerechtfertigt und entspricht nicht der weltweiten Erfahrung auf diesem Gebiet." Die Bürgerinitiative kritisiert zudem in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Amtsgutachter hätten Auswirkungen eines Erdkabels auf die Ökologie mit einem Gutachten aus dem Jahr 1986 begründet.
Damals sei jedoch eine Erdkabelverlegung des jetzigen Typs noch unbekannt gewesen. Irrtümlich seien die Amtsgutachter auch noch davon ausgegangen, das Erdkabel solle auf derselben Trasse wie die Freileitung verlaufen. Auch juristisch und von Forstexperten wird die Erdkabel-Alternative wieder unterstützt: Während Anwälte der Energie AG behaupten, der Vorschlag eines Erdkabels sei im Verfahren überhaupt gegenstandslos, verweist die Rechtsvertretung der Betroffenen auf einen anerkannten Kommentar zum einschlägigen Gesetz, der zum gegenteiligen Schluss kommt. Forst-Sachverständige der Betroffenen und der zuständigen Behörde sind sich zumindest für den besonders kritisch begutachteten Trassenabschnitt im Bereich Steinbach einig: Hierfür wäre alles andere als die geplante Freileitung besser.
Die kontroversen Stellungnahmen müssen in den kommenden Wochen von der Bewilligungsbehörde beim Land ausgewertet werden. Der energierechtliche Bescheid, den die Behörde dann erlässt, ist jedoch nur eine der Hürden für die Freileitung zwischen Kirchdorf und Vorchdorf. Ausständig ist außerdem noch das gesamte naturschutzrechtliche Verfahren. Gegen sämtliche Bescheide kann von beiden Seiten Berufung eingelegt werden.
Energie AG verweist auf Gutachten von Prof. Fickert
"In der Frage der SAK-Leitung ist jetzt die Behörde am Zug.", betont Michael Frostl von der Energie AG und verweist auf das unabhängige Gutachten von Prof. Fickert der Uni Graz, das von LR Rudi Anschober in Auftrag gegeben worden ist. Darin wurden 17 Varianten nach technisch/(volks-)wirtschaftlichen Kriterien untersucht. Untersucht wurden verschiedene Freileitungs- und Kabelvarianten, erforderliche Trenntransformatoren, aber auch 30-kV-Lösungen. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass der eingereichten Freileitung der Vorzug zu geben ist.
"Demnach ist es die beste Lösung und Stand der Technik.", so Frostl abschließend.