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Politik
 
Land klagt Liftkartell - überhöhte Steuergelder ausbezahlt
Mittwoch, 13.01.2010 11:08 (GMT+2)

"Das Land Oberösterreich wird eine Klage gegen das so genannte Liftkartell einbringen. Damit erfüllt das Land Oberösterreich die Verpflichtung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Geld der oberösterreichischen Steuerzahler zurückzuholen", erklärte Wohnbau-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner nach der heutigen Regierungssitzung, wo sein Amtsvortrag über die Einleitung einer Klage gegen die Kartellanten angenommen wurde. 

"Das so genannte Liftkartell der Liftgesellschaften OTIS, Schindler, Kone und Thyssen Krupp wurde sowohl auf europäischer Ebene als auch in Österreich gerichtlich bestätigt, sprich verurteilt. Auf europäischer Ebene wurde eine Pönale von einer Milliarde Euro verhängt, in Österreich in Höhe von 75 Millionen Euro. Aufgrund der überhöhten Preise der Lifte, bedingt durch die Preisabsprachen der Kartellanten, wurden durch die öffentliche Hand auch überhöhte Darlehen durch die Wohnbauförderung gewährt und überhöhte direkte Zahlungen erfolgten ebenfalls. Zwei voneinander unabhängige Gutachten bestätigen einen Schaden für das Land Oberösterreich und damit für den oberösterreichischen Steuerzahler", so der Wohnbau-Landesrat weiter.

"Zu dem Schaden für den Steuerzahler tritt zusätzlich noch ein Schaden für die Wohnbauträger hinzu, welche auch die Mieterinnen und Mieter berühren. Teilweise klagen diese bereits oder bereiten entsprechende Klagen vor. Das Land Oberösterreich ist in seinem direkten Zuständigkeitsbereich für das Wohnbauressort seiner Verantwortung und Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler nachgegangen und klagt die Kartellanten", bekräftigte Haimbuchner abschließend.

Redaktion


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Kommentare:

Schadenersatz ja, aber bitte richtig, Herr Dr. Haimbucher!
Der Redaktion bekannt Franz Brunnhuber aus LinzDonnerstag, 14.01.2010 15:16

Interessant ist die Behauptung von Wohnbau-Landesrat Haimbucher, dass es zu einem "zusätzlichen Schaden" gekommen sei.

Wenn überhaupt, kann ein Schaden nur einmal entstanden sein, nämlich beim direkten Vertragspartner. Sollte der in einem Verfahren beweisen können, dass er überhöhte Preise aufgrund eines Kartells bezahlt hat (was nicht automatisch als erwiesen gilt) dann erhält er - in einem Schadenersatzverfahren - den erlittenen Schaden zugesprochen.

Was Haimbucher jetzt unterstellt, ist: als Folge der (zu beweisenden) überhöhten Einbaupreise, hat ein (vermeintlich) Erstgeschädigter überhöhte Förderungen beansprucht.

Anständigerweise müsste er - nach Würdigung und Rückzahlung seines Schadensersatzanspruches - jetzt den Differenzbetrag an die fördernde Stelle zurückführen.

Ebenso müsste eine Rückzahlung zu hoherer Betriebskosten an die Mieter erstattet werden, da sonst eine BEREICHERUNG BEIM URSPRÜNGLICH GESCHÄDIGTEN eintritt.

Käme jetzt auch ein Mieter, dann wäre der selbe Schaden bereits ein drittes Mal zu bezahlen.

Nimmt man die Ankündigung Herrn Haimbuchers für bare Münze, müsste ein Schaden mehrfach abgegolten werden.

Ich denke, dass so etwas in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen ist. 



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