Der Wohnbau boomt, landesweit wurden im Jahr 2006 (das sind die letzten verfügbaren Zahlen) 5410 Wohneinheiten erreichtet, davon 2637 Eigenheime, 1653 Mietwohnungen, 239 Eigentumswohnungen und 981 Heimplätze. Im Bezirk Vöcklabruck wurden 2006 162 Miet- und Eigentumswohnungen bewilligt. Bei den Eigenheimen (Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser) wurden 280 errichtet. Saniert wurden im selben Zeitraum im Bezirk Vöcklabruck 936 Wohnungen.
„Diese Zahlen beweisen die Bedeutung des oö. Wohnbaus für die Menschen, die Umwelt, das Klima und natürlich auch die Wirtschaft“, sagt die Grüne Wohnbausprecherin Maria Wageneder. Alle werden von der neuen Wohnbauförderung profitieren – nach dem Vorbild von 2005:
„Bereits 2005 wurde nämlich die Wohnbauförderung mit deutlicher grüner Handschrift novelliert. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen: Mit 127.435 Tonnen CO2-Einsparung im Jahr 2006 hat Oberösterreich im Vergleich aller Bundesländer die größten Einsparungen erzielt und ein Drittel der österreichischen Gesamteinsparung geschafft. Wir erreichten laut Lebensministerium den ersten Platz bei der Pro-Kopf-Einsparung", so Wageneder.
Mit dieser neuen Wohnbauförderungsverordnung wird nun noch mehr Schwerpunkt auf die Bereiche Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und ökologische Baustoffe – also auf Wohlfühlen, Betriebskosten sparen und Klimaschutz – gelegt: „Das nunmehr vorliegende Ergebnis, welches heute in der Landesregierung beschlossen werden wird, kann sich sehen lassen. Damit werden wir die mit Abstand ökologischste und modernste Wohnbauförderung aller Bundesländer haben", gibt sich Maria Wageneder überzeugt.
Die neue Regelung im Überblick:
Absenkung der Nutzheizenergiekennzahl:
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Ab 2009 im Einfamilienhaus und im mehrgeschossigen Wohnbau Absenkung der Nutzheizenergiekennzahl von bisher 50 auf 45 kWh/m²a;
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ab 2008 verpflichtender Niedrigstenergiehaus-Standard (30 kWh/m²a) im Reihenhaussektor;
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ab 2010 Absenkung der Mindestkennzahl auf 30 kWh/m²a im mehrgeschossigen Wohnbau;
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ab 2011 Absenkung der Mindestkennzahl auf 30 kWh/m²a im Einfamilienhaus.
Erhöhte Passivhausförderung um 2.000 Euro:
Geförderte Hypothekardarlehen für Einfamilien-Passivhäuser werden um 2.000 Euro auf 59.000 Euro (statt 47.000 Euro bei konventionellen Einfamilienhäusern) und im Reihen- und Doppelhausbereich auf 92.000 Euro angehoben.
Solaranlagenpflicht für alle Wohnbauformen:
Verpflichtender Einbau einer Solaranlage (im Mehrgeschossigen Wohnbau, Reihen- und Einfamilienhaus) in jenen Fällen, in denen keine Anschlussmöglichkeit an ein Nah- oder Fernwärmesystem gegeben ist (bzw. geographische Gründe dagegen sprechen – Beispiel Hallstadt).
Förderungsausschluss für Öl-, Kohle- und Elektroheizungen im Wohnungsneubau
„Damit wird die Energiewende im Wohnbaubereich konsequent weiter vorangetrieben", so Wageneder.
Ökobonus für nachwachsende Dämmstoffe:
Zusatzförderung für nachwachsende Dämmstoffe 5000 € im Eigenheimbereich bzw. 20 €/m² im Mehrgeschossigen Wohnbau; Ökobonus in der Sanierung: + 2.000 €.
Ökologische Mindestkriterien für Wohnbauförderung
Wie etwa HFCKW-freie Dämmstoffe, Brennwerttechnikverpflichtung für Gaskessel, luftdichte Gebäudehülle, Umwälzpumpen, Verbot elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung im Neubau.
Verpflichtender Einbau Wärmemengenzähler
Dies ist für Wärmepumpen und Solaranlagen vorgesehen.
Anschlussförderung Nah- und Fernwärmeanschlüsse auch für Mietkauf-Reihenhausanlagen
Damit wird eine Förderungslücke geschlossen. „Dazu passt, dass wir auch die Förderung für Biomassekessel umgestellt haben: Auch hier ist es jetzt möglich, etwa eine Pelletskesselförderung in einem Mietkaufprojekt zu erhalten", so Wageneder ergänzend.
Anhebung der Einkommensgrenzen
Anhebung für Ein-Personen-Haushalte von 30.000 auf 37.000 Euro; bei Zwei-Personen-Haushalten von 45.000 auf 55.000 Euro und für jede weitere Person wird die Hinzurechnung von 4.000 auf 5.000 angehoben werden.
Ortskernförderung:
Für Wohnobjekte im Eigentum der Gemeinde bzw. von gemeinnützigen Bauträgern, aber auch für gewerbliche Bauträger, die eine kostendeckende Miete verrechnen; Erhöhung der Baukostenobergrenze um 200,-/m² und fünfjährige Laufzeitverlängerung.
Wageneder an die Adresse von Wohnbaulandesrat Kepplinger und den Bund abschließend: „Was jetzt für mehr Klimaschutz noch folgen muss, sind deutliche Verbesserungen der Sanierungsrate zur Absenkung des Energieverbrauchs bei älteren Wohngebäuden. Hier sind einige konkrete Verbesserungen gelungen, hier brauchen wir aber unter anderem für den notwendigen wirklich großen Wurf auch ein steuerliches Anreizmodell durch den Bund." Zu Letzterem liegt bereits ein Grüner Antrag auf Bundesebene vor.
