Mit der Erklärung zum Vorbehaltsgebiet wird der Erwerb von Baugrundstücken für Freizeitwohnsitze grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dadurch wird in der Marktgemeinde Altmünster ein weiterer Schritt für die Eindämmung der Preissteigerung von Grundstücken für die einheimische Bevölkerung umgesetzt.
Mit Jahresende wurde die Marktgemeinde Altmünster mittels Verordnung der Oö. Landesregierung zum Vorbehaltsgebiet erklärt. Durch diese Maßnahme dürfen Rechtserwerbe an Freizeitwohnsitzen in Vorbehaltsgebieten im Bauland (außer in der Widmung Zweitwohnsitzgebiet) nicht mehr genehmigt werden. Eine Ausnahme gibt es für Objekte, die bereits während der letzten 5 Jahre als Freizeitwohnsitz genutzt wurden.
„Im Gemeinderat wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und mehrheitlich der ÖVP beschlossen, dass die Marktgemeinde Altmünster diesen Antrag stellt. Es ist positiv, dass uns die Landesregierung durch die Erklärung zum Vorbehaltsgebiet ein neues Werkzeug in die Hand gibt, um die Preissteigerungen bei den Baugrundstücken weiter einzudämmen“, so Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger.
Der Quadratmeterpreis für Baugrundstücke hat sich laut Statistik Austria in Altmünster in den letzten Jahren um etwa 40 Prozent und zum Vergleich im oberösterreichischen Durchschnitt um etwas mehr als fünf Prozent erhöht.
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