In jüngster Zeit häufen sich die Fälle, in denen Unternehmer ihren Beschäftigten über einen längeren Zeitraum immer wieder Geld ihren Angestellten vorenthalten. Ein besonders drastischer Fall ist in Straß im Attergau aufgetaucht. Allein in den Jahren 2011 bis 2013 haben die Rechtsexperten der Arbeiterkammer für zwölf Mitarbeiter der Firma insgesamt fast 60.000 Euro an offenem Entgelt eingetrieben. Und in zwei weiteren Fällen mussten die AK-Rechtsexperten bereits wieder Rechtsakte anlegen. Seit dem Jahr 2005 mussten insgesamt 21 Beschäftigte der Firma die Unterstützung der Arbeiterkammer suchen, um zu dem ihnen zustehenden Entgelt zu kommen.
In acht von zwölf abgeschlossenen Arbeitsrechtsfällen der letzten drei Jahre konnte die Arbeiterkammer Beschäftigten der Verlagsbuchbinderei Attersee durch eine außergerichtliche Intervention zu ihrem Geld verhelfen. In vier Fällen musste sie die Firma klagen.
So auch bei einer Buchbinderin aus dem Bezirk Vöcklabruck, die fast zehn Jahre lang für die Firma mit Sitz in Straß im Attergau gearbeitet hatte. Nachdem sie ordnungsgemäß gekündigt hatte, blieb ihr der Unternehmer nicht nur den Lohn für die letzten sieben Wochen schuldig, sondern auch Sonderzahlungen und eine Urlaubsersatzleistung für offenen Urlaub. Die Frau musste sich an die AK um Hilfe wenden. Auf Zahlungsaufforderungen reagierte der Unternehmer nicht, so dass die AK Klage bei Gericht einbringen musste. Selbst ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl brachte ihn nicht dazu, einzulenken. Die offenen 4515 Euro zahlte er erst, nachdem bereits eine Exekution bewilligt war. Die Folge: Die Frau musste monatelang auf ihr Geld warten.
Kein Einzelfall: Für immer mehr Arbeitnehmer wird die mangelnde Zahlungsmoral ihrer Chefs zum existenzbedrohenden Problem. „Es zeigt sich, dass eine wachsende Zahl an Unternehmen ihren Beschäftigten einfach systematisch und vorsätzlich Geld schuldig bleibt“, beklagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Sie lassen es einfach drauf ankommen, weil ihnen ohnehin nichts Schlimmeres passieren kann als eine Nachzahlung der offenen Ansprüche.“ Der AK-Präsident fordert daher bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht Sanktionen, die über die Nachzahlung ohnehin offener Ansprüche hinausgehen. Als Vorbild sollte der Strafaufschlag in der Sozialversicherung herangezogen werden.
Darüber hinaus hat die AK Oberösterreich eine parlamentarische Bürgerinitiative für zwei Gesetzesänderungen gestartet: „Kurze Verfallsfristen von unter drei Jahren müssen abgeschafft werden, weil die Beschäftigten dadurch viel Geld verlieren. Zudem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Ergebnis einer Betriebsprüfung informiert werden, wenn eine Kontrolle durch die Gebietskrankenkasse oder das Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Bis dato haben mehr als 17.000 Personen diese Initiative unterschrieben.
Ab Freitag, 28. März, kann man die Bürgerinitiative auch online auf der Homepage des Parlaments unter www.parlament.gv.at unterzeichnen.
Formular:
http://ooe.arbeiterkammer.at