Groß ist der Ärger unter den Bad Ischler Wirtschaftstreibeden. Nicht weniger als 30.000 Gäste nutzten am vergangenen Sonntag den “Kaiserbummel” und nutzten das majestätische Einkaufserlebnis, bei dem die Geschäfte eigens zwischen 10 und 20 Uhr offen halten durften. Fünf Unternehmer sollen Angestellte am Sonntag illegal beschäftigt haben — sie wurden angezeigt.
Trotz einer Verordnung des Landes OÖ, die ausschließlich Verkaufstätigkeiten durch den Geschäftsinhaber erlaubt, traf die Gewerkschaft in einigen Geschäften Angestellte an und brachte daher heute bei den zuständigen Behörden Anzeigen ein.
Die Verordnung des Landes OÖ zur Sonntagsöffnung anlässlich des Kaiserfestes am 17. August 2014 untersagt ausdrücklich, dass an diesem Tag Angestellte arbeiten. Die GPA-djp OÖ führte daher am vergangenen Sonntag stichprobenartige Kontrollen in Bad Ischl durch und traf in einigen Betrieben Beschäftigte an. Dabei hatte die Wirtschaftskammer Gmunden im Vorfeld sogar in einer Aussendung an ihre Mitgliedsbetriebe davor gewarnt, Mitarbeiter zu beschäftigen.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 21.08.2014
„Offenbar nehmen aber die Ischler Kaufleute die Wirtschaftskammer als ihre Interessenvertretung nicht ernst und akzeptieren diesen Strugl-Kompromiss in Sachen Sonntagsöffnung nicht. Wir fordern daher den Landesrat auf, künftig gar keine Ausnahme-Verordnung mehr zu erlassen, da sich die Bad Ischler Unternehmerschaft ohnehin nicht daran halten will und die Verantwortlichen beim Land OÖ anscheinend für dumm verkauft“, so Stangl.