In Oberösterreich wechseln die meisten Lehrlinge Ende Juli oder Ende August das Lehrjahr bzw. beenden ihre Ausbildung. Damit ist für die Mehrzahl der OÖ. Lehrbetriebe der Anspruch für die Basisförderung für das abgelaufene Lehrjahr gegeben. Die WKOÖ hat den betroffenen Unternehmen bereits vorausgefüllte Förderanträge zugesandt.
Viele Unternehmen haben ihre Förderanträge bereits retourniert. All jenen aber, die dafür noch nicht die Zeit gefunden haben empfiehlt die WKO Oberösterreich, den vollständig ausgefüllten Antrag ehest zurückzusenden. Förderanträge, die später als drei Monate ab Lehrjahrswechsel bei der Förderstelle einlangen, dürfen aufgrund der bundesweit vorgegebenen Förderbedingungen leider nicht ausbezahlt werden.
WKO-Tipp: die rasche Auszahlung der Förderung ist gewährleistet, wenn dieser vollständig und exakt ausgefüllt ist – das gilt speziell für den Wortlaut des angewandten Kollektivvertrages, die Angabe der Bruttolehrlings-Entschädigung (es gilt die im letzten vollen Monat vor dem Lehrjahrwechsel bezahlte Bruttolehrlings-Entschädigung) und die Angabe der Kontonummer im IBAN-Format.
Das Zusenden der vorausgefüllten Basisförderanträge ist eine kostenlose Serviceleistung von „lehre.fördern“ für die OÖ. Lehrbetriebe. Sollte der Förderantrag vom Lehrjahrswechsel ausgerechnet nach vier Wochen nicht im Lehrbetrieb eingelangt sein (z.B. durch Verlust bei Post), wird empfohlen, rasch mit den Beraterinnen und Beratern von „lehre.fördern“ Kontakt aufzunehmen.
Förderanträge können jetzt auch online erfasst werden: LOS lehre.foerdern Online-Service
Aktuell: „lehre.fördern“ bietet individuelle, kostenlose Beratung rund um die Lehre an. Bei Fragen zu Lehrlingssuche, Lehrbetriebsförderung, Ausbildungsplanung, Berufsausbildungsgesetz, Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz stehen erfahrene Berater mit Rat und Tat zur Seite – individuell und kostenlos direkt vor Ort im Betrieb.
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