LR Anschober: “Endlich Rechtssicherheit für Gemeinden beim Einsatz von Asylwerbenden zur Schulwegsicherung”
In etlichen Gemeinden in Oberösterreich werden Asylwerber/innen zur Schulweg-Sicherung eingesetzt. Das sei für alle Seiten ein Gewinn: für die Asylwerber/ innen eine willkommene Möglichkeit, einen Beitrag in unserer Gesellschaft zu leisten, für die Schulkinder mehr Sicherheit, für die Gesellschaft ein weiterer Integrationsschritt, heißt es aus dem Büro Anschober. Ende August sorgte bei etlichen Gemeinden jedoch ein Erlass aus dem Verkehrsressort für Verunsicherung. Mit diesem wurden hohe Auflagen für den Einsatz vorgeschrieben.
Nun liegt Anschober ein Gutachten des Landesverfassungsdienstes vor. Darin heißt es: Der Erlass gelte nur für Bundes- und Landesstraßen (Bezirksstraßen) und nicht auf Gemeindestraßen. Auf den Gemeindestraßen bestimme der/die Bürgermeister/in und lege fest, wer geeignet ist.
LR Anschober: „Wenn eine Gemeinde, wie Vöcklabruck, auf Gemeindestraßen Asylwerbende zur Schulwegsicherung einsetzt, die davor von der Exekutive überprüft und eingeschult wurden, dann handelt sie völlig korrekt.”
LR Anschober abschließend: „Damit sollte dieses Thema beendet und Rechtssicherheit geschaffen sein. Ich werde nun dieses Gutachten samt Infoblatt allen Bezirkshaupt-mannschaften, Bürgermeister/innen und Integrationsbeauftragten der Gemeinden übermitteln. Nach Schaffung der Rechtssicherheit rechne ich damit, dass mehr Gemeinden als bisher aktiv werden und Asylwerbende nach Überprüfung und Einschulung auf Gemeindestraßen zur Schulwegsicherung einsetzen. Ein sinnvoller Beitrag für unsere Gesellschaft.”
Symbolfoto: Wolfgang Spitzbart