Ob die Berücksichtigung einer Einkommenseinbuße infolge Bildungskarenz möglich ist, ist im Einzelfall zu untersuchen. Der Besuch eines Englischkurses, welcher 20 Wochenstunden beansprucht, während einer Bildungskarenz, rechtfertigt nach Ansicht des OGH’s keine Herabsetzung des Unterhalts.
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