Mit der Überbrückungshilfe soll bis zum Einsetzen der Zahlungen der Behörden und Versicherungen, der tägliche Bedarf sichergestellt werden. Damit können nachhaltige Schritte zur Rehabilitation gesetzt werden, wie etwa durch den Ankauf von Haushaltsgeräten, kleinen Einrichtungsgegenständen oder Waren für die Durchführung von Renovierungsarbeiten.
Nähere Infos sowie die Formulare sind auf allen Gemeindeämtern sowie Rot-Kreuz-Dienststellen erhältlich und stehen auf www.orf.at bzw. www.roteskreuz.at/ooe/dienststellen/gmunden zum Download bereit.
Das ausgefüllte Formular können Sie bei allen Rotkreuz Ortsstellen im Bezirk Gmunden bis spätestens Sonntag 9.6.2013 17:00 Uhr abgeben!
Wie wird geholfen?
Die Überbrückungshilfe erfolgt per Überweisung oder in Ausnahmefällen per Postanweisung (bar) nach Prüfung des Antrages durch die Arbeitsgemeinschaft ORF Hochwasserhilfe-Sofort. Die Anträge werden in einer zentralen Datenbank geprüft, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Was wird von der ORF Hochwasserhilfe-Sofort nicht unterstützt:
Zweitwohnsitze und betriebliche Einrichtungen, Luxusgüter, Schäden an der Infrastruktur