Der Pistenhalter muss auch nach Betriebsschluss, Sicherungsmaßnahmen setzen, um auf Pistenpräparierungsarbeiten hinzuweisen. Auffällige Warntafeln im Zufahrtsbereich der Piste können im Einzelfall als Absicherung ausreichen. Wer eine Schipiste nach Betriebsschluss befährt, muss mit Pistenarbeiten rechnen und sich dementsprechend besonders vorsichtig verhalten.
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