Auf Grund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 22.7.2013 wurde die grundlegende Überprüfung und Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. 05 (FläWi) in Verbindung mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 02 (ÖEK) dem Amt der Oö. Landesregierung und denen, nach § 33 Abs. 2) des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 (Oö. ROG 1994), idgF., in Betracht kommenden Bundesdienststellen, den öffentlichen Dienststellen und sonstigen Körperschaften öffentl. Rechts, zur Vorbegutachtung vorgelegt und um Abgaben von Stellungnahmen ersucht.
Nach nunmehrigem Abschluss des Vorverfahrens wird gemäß § 33 Abs. (3) des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994, idgF., kundgemacht, dass der Flächenwidmungsplan Nr. 05 (FläWi) und das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 02 (ÖEK) vor Beschlussfassung des Gemeinderates in der Zeit von 23.05.2014 bis 25.06.2014 durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Ebensee, I. Stock, Bauabteilung-Zi. Nr. 16, aufliegt.
Der Flächenwidmungsplan Nr. 05 und das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 02 umfassen das gesamte Gemeindegebiet von Ebensee. Jeder der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftlichen Anregungen oder Einwendungen einzubringen.