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Altmünster: NS-Wiederbetätigung im Gemeindeamt – Mitarbeiter entlassen

5. Juni 2014
in Altmünster, Bezirk Gmunden, Nachrichten
6
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Altmünster: NS-Wiederbetätigung im Gemeindeamt - Mitarbeiter entlassenVerfassungsschutz und Staatsanwalt ermitteln wegen möglichen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz im Gemeindeamt Altmünsterer. Ex-Gemeindemitarbeiter unter Verdacht. Nach Recherchen der BezirksRundschau Salzkammergut und salzi.at bestätigte die Staatsanwaltschaft Wels einen Wiederbetätigungs-Verdachtsfall im Gemeindeamt Altmünster.

Laut Staatsanwalt Christian Hubmer wird einem Ex-Gemeindemitarbeiter vorgeworfen, über einen Computer des Altmünsterer Gemeindeamts möglicherweise nationalsozialistisches Material ins Internet gestellt zu haben. Derzeit ermittelt jedenfalls das Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen Paragraf 3g des NS-Verbotsgesetzes (siehe „Zur Sache“). Laut derzeitigem Ermittlungsstand dürfte der Gemeindeangestellte dieses Material auf einem russischen Facebook-Klon namens „VK.com“ hochgeladen haben.

Des Weiteren bestätigt die Staatsanwaltschaft im März eine „freiwillige Nachschau“ in der Wohnung des Mannes. Auch einen Computer, auf dem sich möglicherweise einschlägiges NS-Material befunden hatte, sollen die Ermittlungsbehörden beschlagnahmt haben. Bei der Einvernahme habe sich der Mann „geständig gegeben“, sagt der Staatsanwalt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Gemeindevorstand berät“
Auf Seite der Gemeinde ist man um Zurückhaltung bemüht und verweist auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des BVT: „Ja, es läuft ein Verfahren und der Gemeindevorstand wird sich in Kürze wieder mit diesem Thema beschäftigen. Mehr kann ich derzeit nicht dazu mitteilen“, sagt Bürgermeister Hannes Schobesberger gegenüber der BezirksRundschau.

Wie die BezirksRundschau aus dem Umfeld der Gemeinde erfuhr, wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Mann mittlerweile aufgelöst. Von einem weiteren Gemeindefunktionär, der ungenannt bleiben möchte, wird auf eine „sehr schwierige persönliche Situation“ des Verdächtigen hingewiesen. „Die ganze Sache tut ihm unglaublich leid und er ist am Boden zerstört. Er war sich einfach der Tragweite seiner Handlungen nicht klar“, so der Altmünsterer Politiker.

Die BezirksRundschau, der der Name des Verdächtigen bekannt ist, versuchte vor Erscheinen dieses Artikels den Betroffenen persönlich zu den Vorwürfen zu befragen. Leider blieben die telefonischen Kontaktversuche ohne Erfolg.

Zur Sache – Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz ist ein Gesetz in Verfassungsrang, das jede Betätigung im nationalsozialistischen Sinne bei Strafe verbietet. Im aktuellen Fall in Altmünster laufen Ermittlungen auf Basis des §3g des Verbotsgesetzes. In diesem Paragrafen heißt es: „Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.

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Comments 6

  1. GlaserlMartini says:
    11 Jahren ago

    Sry Ludwig, aber das stimmt hinten und vorne nicht

    Erstens ist der Besitz davon verboten, welches als Straftat außer Zweifel steht, sonst hätte er es wohl kaum auf dem Server laden können. Zweitens darfst du natürlich auf einem US Server ( oder in welchem Land auch immer der Server steht ) sowas nicht hochladen, weil es verboten ist so ein Material zu verbreiten ( in Österreich und auch in vielen andren Ländern ), auch bin ich mir sicher das die AGB des Hosters solche Inhalte nicht erlaubt und selbst wenn es ein Server wär, der von Rechten betrieben wird, ist es immer noch Verboten sowas zu verbreiten. Selbst Lizenz – technisch wär das noch so ne Sache, was bei so einem Inhalt wohl kaum ein Problem ist weil sowieso illegal, aber das Argument der erlaubten Privatkopie würde ja nicht ziehen wenn er es auf einem öffentlich erreichbaren Server lädt.

    Du dürftest „legale“ Inhalte, schon auf einem Server im Ausland laden, aber nur wenn nur du drauf Zugriff hast, was auf einem Webserver ein absurd ist ^.^ Da gäbs andre Wege wie man Dateien im Netz verteilen wollen würde

    Das Verbotsgesetz finde ich nicht schlecht, die die damit nix am Hut haben haben mit dem Verbotsgesetz eh keine Probleme und die die damit Probleme haben oder bekommen, für die ist es ganz gut weil vllt dann ein kleiner Stein im Hirn ins Rollen kommt.

    Kindesmissbrauch ist schlimm, aber es als Grund heranzuziehen um Rechtsradikale weniger hart zu bestrafen kann nicht die Lösung sein. Wenn schon muss Kindesmissbrauch halt härter bestraft werden und wenn dir die Strafen zu niedrig sind, setz dich halt auf Politischem Wege dafür ein das sie härter werden.

    Man will ja als als Gesellschaft das Zeichen setzen das man sowas nicht will und solche Dinge immer weniger hart zu bestrafen würde durch die Blume andeuten, das sowas weniger schlimm ist …. was Anhand der Verbrechen der Vergangenheit nicht das sein kann

    Willst echt mit dem Ku Klux Klan argumentieren ? Keine Ahnung, mag sein das er nicht verboten ist, aber welcher normale Mensch mit etwas Hirn kann sich den für sowas begeistern ? Wenn du auf die Rechtsradikalen Aspekte des Klans stehst deckt die FPÖ schon das Gebiet ab und wenn du noch ne prise Homophobie und Konserativismus dazu haben willst, gibts so Hetzportale wie katholisches.info und kreuz.net, die man eher bei den Konserativen sehen kann. Diejenigen die sich für so einen Klan begeistern machen sich lächerlich, auch weil die Motivation so absurd ist das man wenn man bis 10 zählen kann solche Ansichten ja nur mit Schmerzen vertreten kann =D

    • koal says:
      11 Jahren ago

      bin froh, dass sie diesen dämlichen Beitrag kommentiert haben. sonst hätte ich mir die zeit nehmen müssen.

  2. Ludwig P. says:
    11 Jahren ago

    Hm, also da es sich bei dem VK.com um einen russischen Server handelt, fehlt der gar nicht unter österreichische Gesetze, ich kann auf einem US-Server posten, was ich will. Ich finde das Verbotsgesetz lächerlich, junge Leute wegen paar blöden Postings zu verfolgen, ist schon lächerlihc udn die Höchststrafe von 20 jahren, die da droht und die höher ist als die Höchststrafe beim Kindesmissbrauch, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Wie weit die Lächerlichkeit schon geht, zeigt der Umstand, dass man sogar für das onlinestellen eines stylisierten Keltenkreuzes angeklagt werden kann! Aber Österreich hat anscheinend gar keine anderen Sorgen, als sich mit kleinen Dummheiten zu befassen. Aber ein Tipp für alle Dummköpfe, die ein wenig rassistisch angehaucht sind – Ku Klux Klan ist in Österreich nicht verboten und daher nciht verfolgbar :-D

  3. Erzherzog Johann says:
    11 Jahren ago

    In dieser Kürze bringt das zwei Sachen zusammen die IMHO nicht zusammengehören:
    1) die streckenweise fast bis zur Billigung gehende Verharmlosung dieser Szene durch Behörden und Öffentlichkeit
    2) (ohne die konkrete Person oder Umstände zu kennen, ein bisschen Einblick andernorts) sind sich manche Leute die dort mehr als nur anstreifen nicht klar in welchen Kreisen und welchem Geist sie sich bewegen: ein gutes Gespräch mit einem Wissenden der es gut mit einem meint ist da wahrscheinlich manchmal gescheiter als eine Strafaktion. Selbige kann nämlich auch ein Eingeständnis sein dass wir als Gesellschaft in der Aufklärung versagen. Und ganz abgesehen davon dass oft therapiewürdige Persönlichkeitsprobleme involviert sind wo man helfen und nicht strafen sollte.

  4. Hans Johann says:
    11 Jahren ago

    „Er war sich einfach der Tragweite seiner Handlungen nicht klar“ diese Aussage ist typisch für die Verharmlosung dieser Scene in Oberösterreich.

  5. R.Z says:
    11 Jahren ago

    Wollt er sich doch nur drei Bier bestellen nach dem kameradschaftlichen Paintballmatch.


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