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Altmünster: NS-Wiederbetätigung im Gemeindeamt — Mitarbeiter entlassen

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Altmünster: NS-Wiederbetätigung im Gemeindeamt - Mitarbeiter entlassenVer­fas­sungs­schutz und Staats­an­walt ermit­teln wegen mög­li­chen Ver­stoß gegen das NS-Ver­bots­ge­setz im Gemein­de­amt Alt­müns­te­r­er. Ex-Gemein­de­mit­ar­bei­ter unter Ver­dacht. Nach Recher­chen der Bezirks­Rund­schau Salz­kam­mer­gut und salzi.at bestä­tig­te die Staats­an­walt­schaft Wels einen Wie­der­be­tä­ti­gungs-Ver­dachts­fall im Gemein­de­amt Altmünster.

Laut Staats­an­walt Chris­ti­an Hub­mer wird einem Ex-Gemein­de­mit­ar­bei­ter vor­ge­wor­fen, über einen Com­pu­ter des Alt­müns­te­r­er Gemein­de­amts mög­li­cher­wei­se natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Mate­ri­al ins Inter­net gestellt zu haben. Der­zeit ermit­telt jeden­falls das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz- und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung (BVT) wegen des Ver­dachts auf einen Ver­stoß gegen Para­graf 3g des NS-Ver­bots­ge­set­zes (sie­he “Zur Sache”). Laut der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand dürf­te der Gemein­de­an­ge­stell­te die­ses Mate­ri­al auf einem rus­si­schen Face­book-Klon namens „VK.com“ hoch­ge­la­den haben.

Des Wei­te­ren bestä­tigt die Staats­an­walt­schaft im März eine „frei­wil­li­ge Nach­schau“ in der Woh­nung des Man­nes. Auch einen Com­pu­ter, auf dem sich mög­li­cher­wei­se ein­schlä­gi­ges NS-Mate­ri­al befun­den hat­te, sol­len die Ermitt­lungs­be­hör­den beschlag­nahmt haben. Bei der Ein­ver­nah­me habe sich der Mann “gestän­dig gege­ben“, sagt der Staats­an­walt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gemein­de­vor­stand berät“
Auf Sei­te der Gemein­de ist man um Zurück­hal­tung bemüht und ver­weist auf die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft und des BVT: „Ja, es läuft ein Ver­fah­ren und der Gemein­de­vor­stand wird sich in Kür­ze wie­der mit die­sem The­ma beschäf­ti­gen. Mehr kann ich der­zeit nicht dazu mit­tei­len“, sagt Bür­ger­meis­ter Han­nes Scho­bes­ber­ger gegen­über der BezirksRundschau.

Wie die Bezirks­Rund­schau aus dem Umfeld der Gemein­de erfuhr, wur­de das Arbeits­ver­hält­nis mit dem Mann mitt­ler­wei­le auf­ge­löst. Von einem wei­te­ren Gemein­de­funk­tio­när, der unge­nannt blei­ben möch­te, wird auf eine „sehr schwie­ri­ge per­sön­li­che Situa­ti­on“ des Ver­däch­ti­gen hin­ge­wie­sen. „Die gan­ze Sache tut ihm unglaub­lich leid und er ist am Boden zer­stört. Er war sich ein­fach der Trag­wei­te sei­ner Hand­lun­gen nicht klar“, so der Alt­müns­te­r­er Politiker.

Die Bezirks­Rund­schau, der der Name des Ver­däch­ti­gen bekannt ist, ver­such­te vor Erschei­nen die­ses Arti­kels den Betrof­fe­nen per­sön­lich zu den Vor­wür­fen zu befra­gen. Lei­der blie­ben die tele­fo­ni­schen Kon­takt­ver­su­che ohne Erfolg.

Zur Sache – Verbotsgesetz
Das Ver­bots­ge­setz ist ein Gesetz in Ver­fas­sungs­rang, das jede Betä­ti­gung im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne bei Stra­fe ver­bie­tet. Im aktu­el­len Fall in Alt­müns­ter lau­fen Ermitt­lun­gen auf Basis des §3g des Ver­bots­ge­set­zes. In die­sem Para­gra­fen heißt es: „Wer sich auf ande­re als die in den §§ 3a bis 3f bezeich­ne­te Wei­se im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sinn betä­tigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer ande­ren Bestim­mung stren­ger straf­bar ist, mit Frei­heits­stra­fe von einem bis zu zehn Jah­ren, bei beson­de­rer Gefähr­lich­keit des Täters oder der Betä­ti­gung bis zu 20 Jah­ren bestraft.

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6 Kommentare

  1. GlaserlMartini am

    Sry Lud­wig, aber das stimmt hin­ten und vor­ne nicht

    Ers­tens ist der Besitz davon ver­bo­ten, wel­ches als Straf­tat außer Zwei­fel steht, sonst hät­te er es wohl kaum auf dem Ser­ver laden kön­nen. Zwei­tens darfst du natür­lich auf einem US Ser­ver ( oder in wel­chem Land auch immer der Ser­ver steht ) sowas nicht hoch­la­den, weil es ver­bo­ten ist so ein Mate­ri­al zu ver­brei­ten ( in Öster­reich und auch in vie­len and­ren Län­dern ), auch bin ich mir sicher das die AGB des Hos­ters sol­che Inhal­te nicht erlaubt und selbst wenn es ein Ser­ver wär, der von Rech­ten betrie­ben wird, ist es immer noch Ver­bo­ten sowas zu ver­brei­ten. Selbst Lizenz — tech­nisch wär das noch so ne Sache, was bei so einem Inhalt wohl kaum ein Pro­blem ist weil sowie­so ille­gal, aber das Argu­ment der erlaub­ten Pri­vat­ko­pie wür­de ja nicht zie­hen wenn er es auf einem öffent­lich erreich­ba­ren Ser­ver lädt.

    Du dürf­test “lega­le” Inhal­te, schon auf einem Ser­ver im Aus­land laden, aber nur wenn nur du drauf Zugriff hast, was auf einem Web­ser­ver ein absurd ist ^.^ Da gäbs and­re Wege wie man Datei­en im Netz ver­tei­len wol­len würde

    Das Ver­bots­ge­setz fin­de ich nicht schlecht, die die damit nix am Hut haben haben mit dem Ver­bots­ge­setz eh kei­ne Pro­ble­me und die die damit Pro­ble­me haben oder bekom­men, für die ist es ganz gut weil vllt dann ein klei­ner Stein im Hirn ins Rol­len kommt.

    Kin­des­miss­brauch ist schlimm, aber es als Grund her­an­zu­zie­hen um Rechts­ra­di­ka­le weni­ger hart zu bestra­fen kann nicht die Lösung sein. Wenn schon muss Kin­des­miss­brauch halt här­ter bestraft wer­den und wenn dir die Stra­fen zu nied­rig sind, setz dich halt auf Poli­ti­schem Wege dafür ein das sie här­ter werden.

    Man will ja als als Gesell­schaft das Zei­chen set­zen das man sowas nicht will und sol­che Din­ge immer weni­ger hart zu bestra­fen wür­de durch die Blu­me andeu­ten, das sowas weni­ger schlimm ist .… was Anhand der Ver­bre­chen der Ver­gan­gen­heit nicht das sein kann

    Willst echt mit dem Ku Klux Klan argu­men­tie­ren ? Kei­ne Ahnung, mag sein das er nicht ver­bo­ten ist, aber wel­cher nor­ma­le Mensch mit etwas Hirn kann sich den für sowas begeis­tern ? Wenn du auf die Rechts­ra­di­ka­len Aspek­te des Klans stehst deckt die FPÖ schon das Gebiet ab und wenn du noch ne pri­se Homo­pho­bie und Kon­se­ra­ti­vis­mus dazu haben willst, gibts so Hetz­por­ta­le wie katholisches.info und kreuz.net, die man eher bei den Kon­se­ra­ti­ven sehen kann. Die­je­ni­gen die sich für so einen Klan begeis­tern machen sich lächer­lich, auch weil die Moti­va­ti­on so absurd ist das man wenn man bis 10 zäh­len kann sol­che Ansich­ten ja nur mit Schmer­zen ver­tre­ten kann =D

    • bin froh, dass sie die­sen däm­li­chen Bei­trag kom­men­tiert haben. sonst hät­te ich mir die zeit neh­men müssen.

  2. Hm, also da es sich bei dem VK.com um einen rus­si­schen Ser­ver han­delt, fehlt der gar nicht unter öster­rei­chi­sche Geset­ze, ich kann auf einem US-Ser­ver pos­ten, was ich will. Ich fin­de das Ver­bots­ge­setz lächer­lich, jun­ge Leu­te wegen paar blö­den Postings zu ver­fol­gen, ist schon lächer­lihc udn die Höchst­stra­fe von 20 jah­ren, die da droht und die höher ist als die Höchst­stra­fe beim Kin­des­miss­brauch, ist an Lächer­lich­keit nicht zu über­bie­ten. Wie weit die Lächer­lich­keit schon geht, zeigt der Umstand, dass man sogar für das onlinestel­len eines sty­li­sier­ten Kel­ten­kreu­zes ange­klagt wer­den kann! Aber Öster­reich hat anschei­nend gar kei­ne ande­ren Sor­gen, als sich mit klei­nen Dumm­hei­ten zu befas­sen. Aber ein Tipp für alle Dumm­köp­fe, die ein wenig ras­sis­tisch ange­haucht sind — Ku Klux Klan ist in Öster­reich nicht ver­bo­ten und daher nciht ver­folg­bar :-D

  3. Erzherzog Johann am

    In die­ser Kür­ze bringt das zwei Sachen zusam­men die IMHO nicht zusammengehören:
    1) die stre­cken­wei­se fast bis zur Bil­li­gung gehen­de Ver­harm­lo­sung die­ser Sze­ne durch Behör­den und Öffentlichkeit
    2) (ohne die kon­kre­te Per­son oder Umstän­de zu ken­nen, ein biss­chen Ein­blick andern­orts) sind sich man­che Leu­te die dort mehr als nur anstrei­fen nicht klar in wel­chen Krei­sen und wel­chem Geist sie sich bewe­gen: ein gutes Gespräch mit einem Wis­sen­den der es gut mit einem meint ist da wahr­schein­lich manch­mal geschei­ter als eine Straf­ak­ti­on. Sel­bi­ge kann näm­lich auch ein Ein­ge­ständ­nis sein dass wir als Gesell­schaft in der Auf­klä­rung ver­sa­gen. Und ganz abge­se­hen davon dass oft the­ra­pie­wür­di­ge Per­sön­lich­keits­pro­ble­me invol­viert sind wo man hel­fen und nicht stra­fen sollte.

  4. Hans Johann am

    Er war sich ein­fach der Trag­wei­te sei­ner Hand­lun­gen nicht klar“ die­se Aus­sa­ge ist typisch für die Ver­harm­lo­sung die­ser Sce­ne in Oberösterreich.

  5. Wollt er sich doch nur drei Bier bestel­len nach dem kame­rad­schaft­li­chen Paintballmatch.