Ab 15. Jänner können die Anträge für den — erstmals seit der Heizperiode 2010/2011 wieder auf 152 Euro — erhöhten Heizkostenzuschuss des Landes gestellt werden. Die Höhe des Heizkostenzuschusses wurde für die aktuelle Heizperiode 2014/2015 von 140 auf 152 Euro angehoben. Wie in der Vergangenheit gibt es eine Einschleifregelung, nach der Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über der entsprechenden Einkommensgrenze liegt, einen halbierten Heizkostenzuschuss (76 Euro) erhalten. In der vergangenen Heizperiode 2013/14 bezogen knapp 22.000 Personen einen Heizkostenzuschuss bei Gesamtkosten von knapp 3 Mio. Euro.
Die Antragsfrist läuft von 15. Jänner 2015 bis einschließlich 15. April 2015. Der Antrag kann bei den Gemeinden bzw. Magistraten gestellt werden, wobei für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des Jahres 2014 berücksichtigt werden. Die Informationen und Antragsunterlagen sind auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich http://www.land-oberoesterreich.gv.at (Themen > Gesellschaft und Soziales > Förderungen) zu finden. Personen, die (durchgängig) bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, da dieser Betrag bereits in den Leistungen der Mindestsicherung beinhaltet ist.
Der Heizkostenzuschuss ist, wie in der Vergangenheit an eine „soziale Bedürftigkeit“ gebunden. Als „sozial bedürftig“ gelten laut Richtlinie Personen, deren Haushaltseinkommen die Ausgleichszulagenrichtsätze nicht übersteigen. Diese betragen für.…
- Alleinstehende 872,31 Euro, und für
— Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.307,89 Euro (und je Kind 163,66 Euro).