Die Stadtgemeinde Laakirchen bietet für Kinder im Volksschulalter sowie im Kindergartenalter eine Ferienbetreuung an. Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz in Laakirchen. Falls Plätze frei sind und die Heimatgemeinde zur Leistung des Gastbeitrages bereit ist, können auch auswärtige Kinder aufgenommen werden. Bei Vorhandensein von freien Plätzen können auch Kinder bis zum 12. Lebensjahr mit betreut werden.
Kinder mit Integrationsbedarf können ebenfalls den Sommerkindergarten besuchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für diese nur begrenzte Plätze und verkürzte Öffnungszeiten von 08.00 bis 13.00 Uhr gibt.
Für Kindergartenkinder ab dem 30. Lebensmonat ist die Betreuung kostenlos. Die Anmeldung wird wirksam mit Bezahlung der Platzsicherungs-/ Anmeldegebühr in der Höhe von € 25,00 pro angemeldeter Woche, die bei Besuch der Betreuung rückerstattet/gegengerechnet wird.
Die Betreuung von Volksschulkindern ist kostenpflichtig und es werden pro Woche für den halbtägigen Besuch € 31,-, für den ganztägigen Besuch € 42,- vorgeschrieben. Die Anmeldung wird mit Bezahlung der Anmeldegebühr idHv 50% jenes Betrages wirksam, der sich für die angemeldeten Wochen ergibt.
Für den Mittagstisch fallen Kosten in der Höhe von € 2,80 (Schüler) bzw. € 2,60 (Kindergartenkinder) pro Mahlzeit an.
Die Betreuung für Volksschulkinder findet in der Zeit von Mo., 10. Juli bis Fr., 25. August 2017 statt. Kindergartenkinder können in der Zeit von Mo., 31. Juli bis Fr., 25. August 2017 betreut werden. Bitte bedenken Sie auch, dass es aus pädagogischen Gründen wichtig ist, dass sich Ihr Kind eine Auszeit von Kinderbetreuungseinrichtungen gönnen kann.
Bei Bedarf melden Sie sich in der Bürgerservicestelle bei Frau Ostermann unter (07613) 8644 DW 221.
Anmeldeschluss: Fr., 10. März 2017