Über Initiative des Gewässerbezirkes Gmunden wurde für die Gemeinden Frankenmarkt, Gampern, Neukirchen an der Vöckla, Oberhofen am Irrsee, Pfaffing, Pöndorf, Timelkam, Vöcklabruck, Vöcklamarkt, Weißenkirchen im Attergau und Zell am Moos der schutzwasserwirtschaftliche Gefahrenzonenplan Vöckla entsprechend den Richtlinien des Lebensministeriums erstellt.
Dieser Plan liegt in der Zeit von 4. April 2013 bis 3. Mai 2013 im Stadtamt Vöcklabruck zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Plan liegt im Stadtamt Vöcklabruck, Bauabteilung, Zimmer 06, 2.Stock während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.