Eine 12-jährige Schülerin aus Redlham besuchte am 31. Dezember 2012 ihre Tante und Großmutter in Lenzing. Um 17:00 Uhr ging sie mit vier Freunden auf einen öffentlichen Spielplatz in Lenzing. Dort zündete sie Knallfrösche und Silvesterkracher der Kategorie II, die sie altersbedingt nicht hätte besitzen dürfen, und warfen diese vor die Füße eines 11-Jährigen aus Lenzing, der sich ebenfalls auf dem Spielplatz aufhielt.
“Phantomschlange” in Ausschnitt geworfen
Als sie eine „Phantomschlange“ — ein Feuerwerkskörper, der sich nach der Entzündung zu drehen beginnt und einen Pfeifton abgibt — etwas höher zu dem 11-Jährigen warf, fiel der Feuerwerkskörper dem Schüler im Halsbereich zwischen T‑Shirt und Winterjacke. Dort begann er sich zu drehen. Der Schüler erlitt Verbrennungen unbestimmten Grades am Rücken, Bauch und Halsbereich.
Er lief zum nahegelegenen Elternhaus und die Eltern fuhren mit ihm ins LKH Vöcklabruck, wo er nach ambulanter Behandlung und medikamentöser Einstellung in häusliche Pflege entlassen wurde. Wie die 12-jährige Schülerin in den Besitz der Feuerwerkskörper der Kategorie II gekommen ist, ist Gegenstand weiterer Erhebungen.