Für einen Spengler, der fast 37 Jahre lang bei einer Firma im Bezirk Vöcklabruck gearbeitet hatte, hat die Arbeiterkammer erfolgreich mehr als 31.500 an Abfertigung eingeklagt. Es dauerte aber mehr als ein Jahr, bis der Mann sein Geld zur Gänze erhielt.
Das Beschäftigungsverhältnis war einvernehmlich mit einer gleichzeitigen Wiedereinstellungszusage beendet worden. Weil die Firma – die später aufgelöst wurde – bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, verzichtete der Mann auf eine Wiedereinstellung und suchte sich einen anderen Arbeitsplatz. Trotz eindeutiger Rechtslage wollte ihm die Firma daraufhin keine Abfertigung zahlen, sodass die AK vor Gericht gehen musste.
In einem ersten Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass dem Mann eine Abfertigung von 31.500 Euro in Ratenzahlungen zustand und die bereits fälligen Raten eingefordert. Nach der Auszahlung von drei Monatsentgelten und zwei weiteren Teilzahlungen stellte das Unternehmen die Zahlungen aber wieder ein, sodass die AK erneut eine Mahnklage vor Gericht einbringen musste. Erst dann bekam der Mann alle noch offenen Beiträge überwiesen.