Unter dem Titel „Gekommen und geblieben – 50 Jahre Arbeitsmigration“ haben Volkshilfe und migrare gemeinsam mit dem Sozialhistoriker Michael John eine Wanderausstellung konzipiert, die ab 24. Juni im Stadtsaalfoyer Vöcklabruck Station machen wird.
Anfang der 1960er Jahre gab es in Österreich in arbeitsintensiven Branchen zu wenige Arbeitskräfte. In der Türkei wiederum war die Arbeitslosigkeit hoch. Am 15. Mai 1964 wurde das Anwerbe-Abkommen zwischen Österreich und der Türkei unterzeichnet. Dieses Abkommen regelte die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich.
In der Folge wurde in Istanbul eine „Anwerbestelle für Gastarbeiter” errichtet. Die Arbeitskräfte, genannt „Gastarbeiter“, wurden in den Anwerbestellen von österreichischen Ärzten untersucht, und sie mussten Prüfungen zum Nachweis ihrer Qualifikation ablegen. Nur wer jung, gesund, kräftig und qualifiziert war, durfte in den Westen fahren. Wer diese Voraussetzungen erfüllen konnte, unterzeichnete einen Vertrag mit dem jeweiligen österreichischen Unternehmen. Die Fahrkarte für den „Gastarbeiterzug“ wurde sofort ausgehändigt.
Die angeworbenen Arbeitskräfte sollten Österreich beim Wirtschaftsaufschwung helfen und glichen Arbeitskräftemangel aus. Sie sollten nach einigen Jahren wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, so die Idee, die hinter dem Abkommen stand. Doch viele von ihnen sind geblieben.
Die Ausstellung beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum einen bezieht sie sich auf die Anwerbeabkommen aus dem Jahr 1964 (Türkei) und jenem von 1966 (Ex-Jugoslawien) und den dahinterstehenden Lebensgeschichten der hier lebenden Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, zum anderen auf die Migrationsgeschichte speziell in Oberösterreich. Der zweite Schwerpunkt ist aus Sicht der Veranstalter von besonderer Bedeutung, da die österreichische Migrationsgeschichte in der Öffentlichkeit zumeist mit der Anwerbung der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter ihre Anfänge nimmt.