Im Zuge einer Schwerverkehrskontrolle am 3. Juni 2016 durch Polizeistreifen der Landesverkehrsabteilung wurde ein 28-jähriger Kraftfahrer mit seinem Lkw auf der A1 Westautobahn im Gemeindegebiet von Oberwang angehalten. Die Beamten kontrollierten unter anderem auch die Lenk- und Ruhezeiten.
Nachdem dabei verdächtige Aufzeichnungen festgestellt wurden, gab der 28-jährige Lenker zu, dass er seit zumindest 29. Mai 2016 abwechselnd mit seiner und der Fahrerkarte eines Kollegen den Lkw lenkte. Dadurch konnten ihm 15 überwiegend sehr schwerwiegende Übertretungen nachgewiesen werden.
Seit 31. Mai 2016 bis zur Anhaltung kam der Lenker auf eine Gesamtlenkzeit von über 48 Stunden, die nur durch geringe Pausen unterbrochen wurde. Der Lkw wurde an Ort und Stelle abgestellt. Es gehen Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.
Also hab mal nachgerechnet: Falls der Fahrer legal am Sonntag, 29. um 22:00 losgefahren ist und am Freitag 3.6. um kurz vor 12:00 angehalten wurde hätte er unter Einhaltung aller Ruhezeiten legal (3 verkürzte Ruhezeiten 9 Std, 2 RZ mit 11 Std, 6 Lenkzeiten je 9 Stunden) sogar 54 Stunden Lenkzeit haben dürfen!! Erlaubt sind max 56 Stunden je Woche aber maximal 90 Stunden in 2 Wochen! Dies sind aber wohlgemerkt reine Lenkzeiten!! Also Zeiten in der der Lenker das Fahrzeug fährt!! Be und Entladesowie diverse Wartezeiten nicht mitgerechnet!!