Prinzessin, Superman und Freunde treiben es in den kommenden Tagen kunterbunt auf Österreichs Straßen. Der ARBÖ rät daher allen Autofahrern besonders vorsichtig unterwegs zu sein. Trifft man während der Fahrt auf eine Gruppe Faschingsnarren sollten Fahrzeuglenker bedenken, dass durch die Verkleidung die Bewegungsfreiheit nicht gegeben und das Sichtfeld eingeschränkt ist.
Freie Sicht ist Pflicht!
Autofahrer, die verkleidet zu einer Feier unterwegs sind, haben darauf zu achten, dass ihre Sicht durch ein Kostüm nicht eingeschränkt ist – es muss freie Sicht herrschen, wie ARBÖ-Rechtsexperte Dr. Stefan Mann ausführt: „Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht.“
Ebenso muss die maximale Beweglichkeit und Fußfreiheit (es darf sich nichts im Pedal verhängen) gegeben und auch das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. „Wir empfehlen trotzdem, während der Fahrt auf Masken, Perücken oder andere eventuell störende Utensilien zu verzichten“, sagt Stefan Mann.
Und auch Alkohol am Steuer ist in der närrischen Zeit tabu. Bereits bei 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko. Die Polizei führt in der Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durch, um Alkolenker aus dem Verkehr zu ziehen.