Polizisten aus St. Georgen im Attergau wollten am 11. Juli 2020 gegen 1:30 Uhr auf der Attergauerstraße im Ortsgebiet St. Georgen einen 43-Jährigen aus dem Bezirk Vöcklabruck mit seinem Pkw zu einer Verkehrskontrolle anhalten.
Mit 1,92 Promille auf Polizisten los gefahren
Der Lenker hielt ca. 30 Meter vor den Beamten an und fuhr dann plötzlich auf den anhaltenden Polizisten los. Dieser wich aus, bei der anschließenden Verfolgungsfahrt gelang es, den Flüchtenden anzuhalten. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,92 Promille, der Führerschein wurde abgenommen. Anzeigen folgen.
Quelle: LPD OÖ
Entsetzlich! Die Exekutive wird angepöbelt, bedroht, angegriffen.…wo bleibt ein bisschen Respekt? Solche Vorfälle dürfen nicht sein!
Wird ein Verbrecher bei der Tat oder Flucht verletzt hat die Polizei sich zu verantworten; darf ein Täter nur mehr mit Samthandschuhen verhaftet werden? Benötigt man in Zukunft das Einverständnis des Verbrechers? Ist der Fall aber so, dass der Polizist verletzt wird oder gar Schlimmeres passiert, dann folgt eine viel zu geringe Strafe/Reaktion. Warum geht keiner auf die Barrikaden, da gibt’s keine Demonstration?
Gutes Posting. Vielleicht sollte man Kriminelle vorher fragen, ob man aie verhaften darf?
Scheint ja immer moderner zu werden, Polizisten bei Alkotest zu attakieren. Da sollte man schon mit aller Härte reagieren.
ich finde auch, dass man sich da von Behördenseite was einfallen lassen müsste. Bled nur, wenn Behörden Menschen verfolgen, weil sie angeblich den Rasenmäher zu lange laufen haben lassen, vor dem Lieblingsnachbar und dessen vermuteter “qualifizierter” Aussage, weil er Alle kennt auch durch die Partei und die dann mehr wiegen, als die Zeugenaussage des Beschuldigten . Wenn dann nach einem Jahr immer noch ein Verfahren in der Luft hängt und Linz eingeschalten werden muss, dann kommt man erst darauf, dass man aus welchen Gründen auch immer, weit übers Ziel geschossen ist. Also wirklich, kümmert Euch um die, die nicht ganz dicht sind und auf Polizisten zufahren, auch wenn sie betrunken sind, so tut man das nicht, das ist auch Charaktersache. Natürlich das mit dem Charakter, das ist ja auch beim Rasenmäherverfahren schon komisch gelaufen, aber von anderer Seite. Weil bei Gefährdung mit einem Auto, unter verlässlichen Zeugen, da hat das wirklich Sinn, im Gegensatz zu Unsinn. Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.
Wirr.
Fröschlein, kannst net amol dei blede Goschn holtn