Die Faulbrut ist eine schwere Erkrankung der Bienenbrut, die auf allen Kontinenten verbreitet ist, auf denen die westliche Honigbiene vorkommt. Wird ein Bienenvolk befallen, besteht Meldepflicht. In der Regel erfolgt anschließend eine fachgerechte Behandlung durch den zuständigen Bienengesundheitswart. Bleibt eine Behandlung ohne Erfolg, kann es notwendig sein, das betroffene Bienenvolk vollständig zu vernichten, um eine Weiterverbreitung der Erreger zu vermeiden. Honig im Handel, insbesondere aus Regionen, in denen die Faulbrut häufiger vorkommt, kann Sporen enthalten. Diese sind für Bienenlarven infektiös, für den Menschen jedoch ungefährlich. Der Verzehr von entsprechend belastetem Honig stellt daher kein Gesundheitsrisiko dar.
Kontaminierte Honigreste in Honiggläsern, die über öffentliche Altglascontainer entsorgt werden, können von Bienen aufgenommen und auf die Larven übertragen werden. Um die Verbreitung der Erreger zu verhindern, sind leere Honiggläser vor der Entsorgung im Altglascontainer immer auszuwaschen.
Mit einem speziellen Aufkleber an den öffentlichen Altglascontainern macht der Bezirksabfallverband Gmunden ab sofort auf dieses Thema aufmerksam.












