Vielleicht haben auch Sie schon einmal in Bad Ischl Bekanntschaft mit dem Radar in der Grazerstraße 27 b geschlossen. Ludwig Reinthaler, ein ehemaliger Fahrlehrer, hat durch zahlreiche Firmenfahrten gleich fünf Strafmandate kassiert. Aber zahlen will er nicht.
„Ich weiß von vielen Bekannten, die schon alle dort bezahlt haben, weil das so aufgestellt ist, dass man immer in die Falle geht. Man hat dort wirklich eine Falle aufgebaut und mit mindestens fünfzig Euro die Menschen abzockt“, schimpft Reinthaler.
Insgesamt 300 Euro Strafe
Reinthaler begründet seine Beschwerde mit dem Paragraph 48 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,20 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
Ludwig Reinthaler hat bei der Straßentafel selbst das Maßband angelegt: „ Laut meinem Abmessen waren das 3, 26 Meter. Also um ganze achtzig Zentimeter zu hoch! Es gibt schon Entscheidungen vom UVS, wo eindeutig klar ist, dass das nicht legal ist, was die da machen! “
Ortstafel mittlerweile vesetzt
Als salzi.tv heute die beschuldigte Ortstafel filmen möchte steht sie nicht mehr an der ursprünglichen Stelle. Stattdessen befindet sich dort ein 50 er Schild. Die Ortstafel befindet sich nun auf Höhe Grazerstraße 61.
Übrigens bei der neuen Ortstafel wird auf der rechten Fahrbahnseite noch mit einer durchgestrichenen 50km/h Tafel auf die 30er Zone hingewiesen und zusätzlich befindet sich auch auf der Straße eine Markierung.
Ludwig Reinthaler gibt sich siegessicher: „Ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass das ganze Verfahren eingestellt werden muss und wenn sie es nicht auf der BH Gmunden einstellen, dann wird es sicherlich vom Landesverwaltungsgericht eingestellt werden, weil mindestens die werden das Gesetz beachten, wenn es schon in Ischl nicht beachtet wird.“
Bürgermeister, Stadtamt Bad Ischl, BH Gmunden keiner war heute um 14.00 Uhr für eine Auskunft erreichbar. Die Straßenmeisterei Bad Ischl wollte uns nicht einmal das Datum verraten, wann die Ortstafel umgestellt wurde. Man dürfe dazu nichts sagen hieß es, wir sollen bei der BH nachfragen.
NACHTRAG 5. Februar 2015
Bürgermeister Hannes Heide meint die Sache sei keine politische, sondern es seien die Beamten zuständig: „Jeder hat das Recht einen Einspruch zu erheben und dann wird man sehen.“
Georg Grafinger von der BH Gmunden weist darauf hin, dass die Grazer Straße niemals eine Vorrangstraße war und auch jetzt keine ist. Zu der Höhe der Tafelplatzierung erklärt er: „Der Gesetzgeber gibt Maße vor, sagt aber außerdem, wenn ausreichend Gründe vorliegen, könne man von den Abmaßen Abstand nehmen.“