Ein amtsbekannter, einschlägig vorbestrafter 30-Jähriger aus Ottnang am Hausruck richtete sich in seinem Einfamilienhaus eine großangelegte, professionelle Cannabis-Indoor-Anlage mit Belüftungs‑, Beleuchtungs- und Bewässerungsautomatik ein. Dort zog der Mann nicht weniger als 20 Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung groß.
Auch im Garten Cannabis angebaut
Weiters zog er auch eine größere Anzahl an Cannabispflanzen in seinem Garten (Outdoor-Anbau) und im Heizungsraum (Grow-Box) seines Einfamilienhauses ebenfalls in der Absicht auf, daraus Suchtgift zu gewinnen.
Es konnten fünf Kilogramm erntebereites Cannabiskraut beschlagnahmt werden. Der 30-Jährige konsumierte auch Speed, welches er zuvor von einem bereits namentlich bekannten Suchtgift-Dealer angekauft hatte. Fünf Gramm dieser Droge konnten im Besitz von dem Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden.
Im Einfamilienhaus von dem 30-Jährigen konnten auch zahlreiche Waffen und Munition sichergestellt werden, obwohl ein Waffenverbot gegen den Mann bestand. Es erfolgte Anzeige auf freiem Fuß.
Anzeige auf freiem Fuß, mehr braucht man dazu nicht sagen.
Gerade bei Übertretungen gegen das Waffenverbot würde ich mehr Strenge erwarten.