Aufgrund der anhaltenden Hitze wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Gmunden für den Bezirk Gmunden die “WALDBRAND- SCHUTZVERORDNUNG 2015” mit sofortiger Wirkung erlassen.
1. In den Waldgebieten des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
2. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windrichtung das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
3. Ausgenommen vom Verbot gemäß Punkt 1. dieser Verordnung ist das Verbrennen von Rind und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinn der Forstschutzverordnung.
Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte den Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (Tel. Nr. 07612 – 792 Durchwahl: 63481), sowie das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.
Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270,– Euro oder mit Arrest bis zu 4 Wochen geahndet!
Die ganze Verordnung steht bei der FF Ohlsdorf zum Download bereit –> hier klicken