Hochwasserschutzanlagen Fraunberg Süd
Mit der Hochwasserschutzanlage Fraunberg Süd wurde die erste Maßnahme für einen umfassenden Hochwasserschutz in Laakirchen fertiggestellt. In einer nur neunmonatigen Bauzeit entstand ein Retentionsbecken, das die Bevölkerung am Fraunberg vor Starkregenereignissen schützen wird und auch die Hochwassergefahr in Thal bzw. Laakirchen etwas verringert. Die Gesamtkosten dieses Projektes bewegen sich aus heutiger Sicht im budgetierten Rahmen.

Hochwasserschutzanlagen Lindach
Für die geplante Hochwasserschutzanlage in Lindach liegen die rechtskräftigen Bewilligungsbescheide vor. Es ist die Errichtung von je einem Rückhaltedamm in der Bachstraße und in Pechleiten zuzüglich der erforderlichen Nebenbauwerke, Durchlässe und Ableitungskanälen vorgesehen. Derzeit bemüht sich die Stadtgemeinde Laakirchen in Zusammenarbeit mit Zivilingenieurbüro DI Sperrer um eine Förderzusage seitens des Bundes. Leider darf mit den Bauarbeiten erst nach erteilter Förderzusage durch den Bund begonnen werden. Die von der Stadtgemeinde angedachte Vorfinanzierung bzw. Errichtung der Anlagen vor definitiver Förderzusage ist nicht zulässig.
Hochwasserschutzanlagen Laakirchen – Thal
Ableitungskanal Laakirchen
Eine Grundvoraussetzung für die Zuteilung von Finanzierungsmitteln des Bundes zur Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Laakirchen – Thal, ist die Errichtung eines Ableitungskanals. Die Einreichplanung des ersten Abschnittes, von der Eisenbahnkreuzung auf Höhe des Rathauses bis zur Traun, steht kurz vor der Fertigstellung. Sobald die Unterlagen vorliegen, wird um die erforderlichen Bewilligungen angesucht. Seitens der Stadtgemeinde Laakirchen wird eine Errichtung dieses Ableitungskanals in den Jahren 2019/2020 angestrebt.
Hochwasserrückhalte- und Ableitungsmaßnahmen in Thal
Um einen umfassenden Hochwasserschutz in Laakirchen zu gewährleisten, ist die Errichtung von Rückhalte- und Ableitungsmaßnahmen in Thal notwendig. Die Gespräche/Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind im Laufen. Konkrete Planungen sind aber erst nach einer grundsätzlichen Zustimmung seitens der durch das Vorhaben berührten Parteien sinnvoll.
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