Der Konflikt der Anrainergemeinden und des Bürgerbeirates mit dem Zementhersteller Rohrdorfer eskaliert weiter. Gestern wurde den betroffenen Gemeinden und dem Bürgerbeirat Zementwerk von der Chefetage des Rohrdorfer Konzerns mitgeteilt, dass an einem schlichtenden Gespräch kein Interesse besteht. Der Gmundner Bürgermeister Mag. Stefan Krapf fordert nun die Einreichung der Klage.

“So wird mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern umgegangen. Gesundheit, Sicherheit und massiv eingeschränkte Lebensqualität der Menschen werden bewusst und mit voller Überzeugung negiert und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Die Sorgen und Ängste der Bevölkerung spielen in den Planungen überhaupt keine Rolle und werden vom Tisch gewischt. Rechtliche Vereinbarungen mit den Gemeinden werden mit Absicht nicht eingehalten!”, so Krapf.
Krapf: “Bleibt nur mehr der Rechtsweg!”
“Ich bin mir dessen bewusst, dass das Zementwerk Hatschek ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in unserer Region ist, aber mit dieser Ignoranz der verantwortlichen Personen kann es nicht weitergehen. Das ist eine sehr traurige und bedenkliche Entwicklung, denn uns Gemeinden bleibt jetzt wirklich nur mehr der Rechtsweg.
Ich werde bei der Sitzung des Gmundner Gemeinderates am 14. 12. mit Nachdruck und durchaus auch Emotionen die Einreichung der Klage fordern. Dazu fühle ich mich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommenden Generationen verpflichtet.“ so der Gmundner Bürgermeister.
Wieso wirklich der Gerichtsweg, sind unsere Behörden in Oberösterreich nicht dafür zuständig? (oder anders, wird nun bei Landes typischen Umweltauflage Grenzwerten und Genehmigungen auch schon privatisiert?)
Bitte bitte, aufpassen, dass nicht wirklich nur viel Geld für Streit vor Gericht und mitunter ohne guten Wirkungsgrad für eine Lösung draufgeht.
Jedes gerichtliche Verfahren kann sich, wie der Fall des bisweilen unbescholtenen Super Sauberen Exministers Grasser zeigt, eines Ministers einer berühmten ÖVP Regierung namens Dr. Schüssel , ins Unermessliche steigern, schnell mal in die Millionen gehen und eigentlich fragt sich der brave Bürger, warum nicht die vorgebende Behörde von sich aus gewisse Grenzwerte kontrolliert und exekutiert.
Dabei hat der Grasser noch Glück im Unglück und eine reiche schöne Frau, um neben der Frisur die enormen Anwalts Summen zu stemmen. Die noch größeren Kostenaufwände der Gerichte, weil es um Unmengen an Akten ging, zahlen eh alle Steuerzahler, schade allerdings, dass man nicht die Wähler dieser Regierung mehr damit be auf schlagen kann — weil dann würde man vielleicht im Hinblick auf Wahlen besser aufpassen und vorher schon kritische Zeitungen genauer lesen, bevor man wieder Ja sagt und vielleicht doch eine vertrauenswürdigere Variante favorisieren. (Satire).
Selbst wenn man über politische Entscheidungen manchmal gerne zum Weinen in den Keller geht, auch wenn eigentlich davon auszugehen wäre, dass Behörden Experten planerisch herangezogen werden müssten im Sinne öffentlicher Interessen, so kann doch was Betriebsauflagen betrifft, die starke öffentliche Hand bzw. Umwelt Behörde nicht einfach so wegschauen, wenn Bürger der Meinung sind, hier könnte es besser funktionieren und muss Probleme nachgehen, die nach einer behördlichen Überprüfung rufen.
Ich würde zumindest der Gemeinde Altmünster empfehlen, keinen Cent für Streit auszugeben, weil da ist es besser man hilft sozial Schwächeren und zudem bleiben die Steuereinnahmen ja außerdem vorwiegend in Gmunden und die fünf Flockerl die da herüberkommen lösen sich in zwei Tagen in Staub auf.
Gmunden hat leider kein Taschen Geld gehabt für die Bahnunterführung beim Bahnhof, trotz tausender Unterschriften und umweltrelevanter Umwege und verkehrtechnischer Gründe, aber für Gerichts Streit da hat man plötzlich Geld zur Hand und wer sagt denn, dass vor Gericht nicht manchmal der mit den größeren Mitteln im Vorteil ist?
Oder ist irgendwo ein Pauschalbetrag ausgemacht und das Risiko wengstens begrenzt?
Für mich stellt sich auch die Frage, hat man in des Land Oberösterreich nicht so viel Vertrauen, dass die das Problem am besten Amtlich aus dem Weg räumen?
Übrigens , nur so nebenbei bemerkt, der Wasser. Umweltkriminalfall in Ohlsdorf dürfte ja auch gerichtlich neu aufgerollt werden, was ja das Beobachterauge nicht wundert, weil ja nur Arbeiter verurteilt wurden bislang.
Also wer garantiert nun beim Hatschek, das nicht Spezialisierte Umweltbehörden bei Anlagengenehmigungen des Landes, mehr und bessere Hebel hätten?
Wieso dann nicht zum Land, zu Euren Mehrheits — Parteifreunden und beauftragt die Beamten Lösungen zu suchen.
Eigentlich ist das ja Aufgabe des Landes, es kann doch nicht so sein, dass Umweltauflagen quasi auch schon Privatisiert und privatrechtlich abgehandelt werden, je nach persönlichen Verträgen?
Ein Bürger kann ja auch nicht zu einem Gericht gehen, um eine Baugenehmigung oder eine Umwidmung zu erlangen, dazu und zur Einhaltung von Auflagen, auch Betriebsauflagen sind Behörden zuständig gewesen.
Es ist ja optisch schon schlimm genug, dass man einem Hotelbetreiber den Weg ebnet im Gemeinderat beim Land Schloß Orth, dessen Namen und Auflagen oder Verkaufs- Preis in der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht wird oder werden darf .….……immerhin geht es ja auch um ehemaliges öffentliches Eigentum.
Bei Umweltkontrollen zu sparen, von Seiten des Landes , das ist hingegen der falsche Weg von Behördenseite.
Wer diesen Weg fortsetzt, der kommt irgendwann an die Stelle, wo anstatt Behörden nur mehr Anwälte und Gerichte Entscheidungen fällen, mit Allen Nachteilen Jener, die nicht über große Mengen an Spielkapital haben.
Das finde ich sehr bedenklich für unsere Demokratie.
In diesem Sinne müssten eigentlich Behörden selber zu einer Lösung kommen.
Eine genauere Erklärung von Seiten der Stadt Gmunden an die Bürger, was genau zu einer Klage führt, wenn ja die Umwelt offenbar gefährdet wird, das wäre sehr hilfreich und gut.
Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.
Das mit dem Zivilrechtsweg ist einfach erklärt. Normalerweise wird von der BH ein Betriebsanlagenbescheid erlassen, indem die Einsprüche der Anrainer bewertet werden und ggf. Auflagen erteilt werden, z.B. eine betimmte Abgasreinigung einzubauen.
Diese Auflagen werden von der BH kontrolliert und bei nichterfüllen Maßnahmen von Seiten der Behörden ergriffen.
Im konkreten Fall haben 1996 die Anrainergemeinden mit dem Zementwerk einen zivilrechtlichen vertrag geschlossen, indem vom Werk zugeichert wurde immer die neueste Technik zu verwenden und die Gemeinden Einsprüche zurückgezogen haben.
Deshalb stehten im Bescheid keine Auflagen die die BH zum Einschreiten berechtigt.
Damals haben die Bürgermeister und Gemeinderäte vermutlich im guten Glauben gehandelt. Mit KOrruption under privatisierung von Stattlichen Aufgaben hat das nichts zu tun.
Eher mit Blödheit der Politiker.
danke für ihre fundierten Ausführungen. das kommt davon, wenn Anwälte Verträge erstellen, die eigentlich besser durch Behördenauflagen erfüllt wären. so gesehen doch eine gewisse “Privatangelegenheitsabmachung”. Und hier stellt sich die Frage, wer hat vielleicht schlecht beraten und wie schaut es da bei der Haftung, vielleicht auch durch eventuelle Versicherungen aus?
Trotzdem kann in meinen Augen eine ja auch Umwelt- Behörde nicht zuschauen, wenn wirklich eine grobe Beeinträchtigung der Umgebung stattfindet. Wenn dem so ist, muss Meldung oder Behörden Anzeige erstattet werden und die Behörde muss einschreiten.
Wenn nur einige Flankerl zweimal im Jahr bei einer Panne herauskommen, so wie bei diversen Holzfeuerungsanlagen, wenn die noch dazu total falsch oder mit nassem Holz und Papier gefüttert werden, dann wird man das im Sinne der Toleranz und des lieben Nachbarschaftsfrieden natürlich tolerieren.
Natürlich gilt das auch für ein Werk, das so wichtig ist für die Wirtschaft und dessen Weiterführung letztlich nie sicher ist.
Und da durch die teilweise durch erwiesene Patschertheit beim Lockdown noch verstärkte wirtschaftliche Corona Krise, die uns noch vor arge Problem stellen wird und wo wohl auch die Immo Spekulanten und Reichen ihren Betrag leisten werden müssen, des sozialen Friedens willen.
Deshalb frage ich mich generell, dürfen Fabriks Anlagen überhaupt umweltschädlich sein, nur weil quasi da zivilrechtliche Verträge irgendwo aufgesetzt werden? und gebe mir die Antwort: Nein, das kann doch gar nicht sein!
Wenn aber der Failout nicht über eine gewisse Grenze geht und nur an die privatrechtliche Definition, die besten Abgasreinigungsanlagen oder so ähnlich gebunden sind , die nicht eingehalten wird, dann kann das zu einer endlosen Streiterei führen, mit ungewissem Ausgang.
Es könnte ja ein nie endender Gutachterstreit werden.
Wer trägt das Prozess Risiko, gibt es keine besser Lösung?
Als Gmundner ist es ja legitim, Bedenken anzumelden, weil die deutlich sichtbaren Zeichen falscher politischen Entscheidungen und nicht gelungener oder verwirklichter Projekte ist, was es ist.
Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.
Zum Zeitpunkt der Genehmigung (1996) war die Anlage offensichtlich genehmigungsfähig, sonst wäre die BH schon eingeschritten wenn ein Industriebetrieb ohne Betriebsanlagengenehmigung betrieben wird. Alte Anlagen haben grundsätzlich Bestandsschutz, d.h. im genehmigten Zustand kann ich die Anlage solange betreiben solange sie steht. Werden änderungen vorgenommen, welche die Emissionen verbessern, sind diese mit dem ursprünglichen bescheid abgedeckt, lediglich eine Anzeigepflicht besteht. D.h. die nun strittigen Änderungen waren offenbar auch genehmigungsfähig.
Die Sache wird nicht einfacher, dass wir mittlerweile EU Mitglied sind und die Integrated Pollution Prevention and Control Richtlinie aus 2008 in der Gewerbeordnung verankert ist.
Insgesamt ist die Materie sehr Komplex und wird eine Rechtsstreit nach sich ziehen, der sich wahrscheinlich über Jahre ziehen wird. Durch den Vertrag mit dem damaligen Hatschek Werk, dessen Rechtsnachfolger nun Rohrdorfer ist die Angelegenheit nun im Zivielrechtsweg durchzusetzen. D.h. die Anrainergemeinden müssen den Werksbetrieber nun Verklagen und Beweise vorlegen, dass der Vertarg verletzt wurde. Alles in Allem viel Arbeit für Anwälte und Gutachter.
Ich denke, für diese Schlamassel sollte man mal in der Öffentlichkeit die damals handelnden Akteure zumindet moralisch zur Verantwortung ziehen, indem man ihre Namen nennt und allenfalls vergebene Ehrenbürgerschaften aberkennt. Starfrechtlich oder Zivilrechtlichen Schadenersatz gegen die damaligen Bürgermeister wird schwer, das BLÖDHEIT nicht strafbar ist.
Der Herr Bürgermeister sollte mal die unrühmliche Rolle seiner Amtsvorgänger zur Sprache bringen. Vor mittlerweile schon Jahrzehnten haben die Anrainergemeinden mit dem Zementwerk einen Vertag geschlossen, in dem die Gemeinden sämtliche Einsprüche im Genehmigungsverfahren zurückgezogen haben und im Gegenzug versprach das Zementwerk die neueste Technik einzusetzen.
Zur Streitschlichtung hat man ein Schiedsgericht vereinbart, bevor ein Zivilgericht bemüht werden kann.
So DUMM war man in z.B. in Kirchdorf nicht, dort kann die Gewerbebehörde einschreiten wenn Genehmigungsauflagen nicht eingehalten werden. Und die BH hat einen viel besseren Hebel und kann schneller agieren und im Notfall das Werk stilllegen.
In Gmunden ist man nun auf Schiedsgerichte und einen Zivilprozess angewiesen.