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Nach Mord an Paulina Sideres — Stiefbruder in Wels zu fünf Jahren Haft verurteilt

27. Juni 2012
in Bad Ischl, Bezirk Gmunden, Nachrichten
22
Nach Mord an Paulina Sideres — Stiefbruder in Wels zu fünf Jahren Haft verurteilt
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Pau­li­na Side­res wur­de am 5. Juli 2011 von ihrem 48-jäh­ri­gen Stief­va­ter Klaus Peter Kol­ler und frü­he­ren Lebens­ge­fähr­ten der Mut­ter, nach einem lan­gen und detail­ier­ten Mord­plan, kalt­blü­tig in Bad Ischl ermor­det. Ihr 20-jäh­ri­ger Stief­bru­der Kon­stan­tin wur­de am Diens­tag­abend nach einem wah­ren Mara­thon­pro­zess im Lan­des­ge­richt Wels wegen Mor­des zu fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Er bekann­te sich schul­dig, Bei­trags­tä­ter zum Mord sei­nes Vaters an sei­ner Stief­schwes­ter gewe­sen zu sein. Die Geschwo­re­nen bejah­ten die Schuld­fra­ge ein­stim­mig. Die Zusatz­fra­ge, ob ent­schul­di­gen­der Not­stand vor­lie­ge, ver­nein­ten sie. Der Ange­klag­te nahm den Spruch gefasst auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

U‑Haft wird Con­stan­tin ange­rech­net
Auf die Stra­fe wird dem Beschul­dig­ten Con­stan­tin die seit 5. Juli 2011 ver­büß­te U‑Haft ange­rech­net. Er erbat nach Rück­spra­che mit sei­nem Anwalt Bedenk­zeit. Der Staats­an­walt gab soweit kei­ne Erklä­rung ab. Für das Gericht über­wo­gen die Mil­de­rungs­grün­de, wes­halb die Stra­fe am unte­ren Rah­men von fünf bis 20 Jah­ren ange­sie­delt war. Auch die auf­fal­lend gute Zukunfts­pro­gno­se des Gerichts­psych­ia­ters habe dazu bei­getra­gen, so die vor­sit­zen­de Rich­te­rin. Zusätz­lich beka­men die anwe­sen­den Pri­vat­be­tei­lig­ten, Pau­li­nas Mut­ter und Ange­hö­ri­ge, ins­ge­samt über 17.000 Euro zugesprochen.

Gro­ßes Inter­es­se am Pro­zess
Das Inter­es­se an dem Pro­zess war groß. Zahl­rei­che Kame­ra­teams und Foto­gra­fen aus dem In- und Aus­land war­te­ten vor dem Saal. Mit 20 minü­ti­ger Ver­spä­tung wur­de der Ver­däch­ti­ge im hel­len Trach­ten­an­zug vor­ge­führt. Laut Gut­ach­ten galt der Ange­klag­te als zurech­nungs­fä­hig. Die rund 90 Sit­ze im Ver­hand­lungs­saal waren voll besetzt, sodass eini­ge Inter­es­sier­te wegen Platz­man­gels drau­ßen war­ten muss­ten. Auch Pau­li­nas Mut­ter nahm an der Ver­hand­lung teil. Sie setz­te sich zunächst mit wei­te­ren Ange­hö­ri­gen in die zwei­te Rei­he. Die Ver­hand­lung ging ihr aber sicht­lich nahe, wor­auf sie wenig spä­ter den Saal wie­der verließ.

“Vater, du darfst nicht Gott spie­len”
Der Staats­an­walt hat­te Ein­gangs der Ver­hand­lung den mör­de­ri­schen Plan, an wel­chem die bei­den Män­ner über eine Woche lang gear­bei­tet hat­ten, vor­ge­tra­gen. Ursprüng­lich hät­te das Fahr­zeug der Mut­ter tod­brin­gend mani­pu­liert wer­den sol­len. Mit den Wor­ten “Vater, du darfst nicht Gott spie­len”, konn­te des­sen Sohn ihn kurz­zei­tig von dem Plan abhalten.

Klaus Kol­ler hat sich von sei­nen Plä­nen jedoch nicht ablen­ken las­sen und plan­te schließ­lich prä­zi­se die Ent­füh­rung sei­ner Stief­toch­ter. Am 1. Juli 2011 wur­de dafür der Schul­weg aus­ge­kund­schaf­tet und bereits noch am sel­ben Abend begon­nen, das 1,7m lan­ge, 70cm brei­te und 1,8m tie­fe Grab in einem Wald­stück im Bereich des Schwar­zen­sees bei St. Wolf­gang aus­zu­he­ben. In der Nacht von 3. auf 4. Juli wur­de schließ­lich gegen 3:30 Uhr die Gru­be fer­tig­ge­stellt. Con­stan­tin wur­de mit einem Mes­ser am Hals von des­sen Vater dazu gezwungen.

Con­stan­tins Vater ging am 4. Juli noch sei­ner Arbeit als Berufs­kraft­fah­rer nach. Am 5. Juli gab es dann für die 14-jäh­ri­ge Pau­li­na kein ent­rin­nen mehr. Der mör­de­ri­sche Plan wur­de umge­setzt. Laut Ankla­ge­schrift pass­ten die bei­den Män­ner Pau­li­na am 5. Juli 2011 in Bad Ischl auf dem Schul­weg ab, hät­ten ver­sucht das Mäd­chen zum Mit­fah­ren zu über­re­den. Pau­li­na lehn­te eine Ein­la­dung zu McDo­nalds sowie ein zur Schu­le brin­gen ab.

Pau­li­na muss­te qual­voll ster­ben
Der Stief­va­ter schlug Pau­li­na dar­auf­hin eine Taschen­lam­pe auf den Kopf und zerr­te sie danach unter Bei­hil­fe sei­nes Soh­nes ins Auto, wel­ches sein Sohn dann zum vor­be­rei­te­ten Erd­loch lenk­te. “Zu die­sem Zeit­punkt muss­te das Mäd­chen noch leben. Mehr­mals dürf­te auch wäh­rend der Fahrt bru­talst auf das Mäd­chen ein­ge­schla­gen wor­den sein!”, so der Staats­an­walt, der auf das Obduk­ti­ons­er­geb­nis verweist.

Der Vater befahl nach Ankunft bei dem vor­be­rei­te­ten Grab sei­nem Sohn, ihm einen Strick zu rei­chen, so der Anklä­ger. Das Wür­gen führ­te schließ­lich zu Pau­li­nas Tod. Danach wur­de sie ent­klei­det und im Erd­loch ver­scharrt. Am Kopf des Mäd­chens posi­tio­nier­ten die bei­den Män­ner einen rund 25cm gro­ßen Stein.

Die Obduk­ti­on ergab, dass sie ein mas­si­ves stump­fes Schä­del-Hirn-Trau­ma und eine Stran­gu­lie­rung erlit­ten hat­te. Laut Gut­ach­ten hät­ten jedoch allein die Schlä­ge schon töd­lich sein kön­nen. Der Ange­klag­te habe bis zuletzt gehofft, dass der Vater von dem Plan ablas­se. “Ich hät­te ihm das nicht zuge­traut”, wie­der­hol­te der 20-Jäh­ri­ge, der wäh­rend des Pro­zes­ses Gefüh­le zeig­te, mehrmals.

Bei­de Män­ner hat­ten nach der Tat bei der Poli­zei ein Tat­sa­chen­ge­ständ­nis abge­legt. Der 48-jäh­ri­ge Haupt­ver­däch­ti­ge nahm sich im Okto­ber in einer Gefäng­nis­zel­le das Leben (Pau­li­nas Mör­der erhängt sich in Gefäng­nis­zel­le). Er war mit Pau­li­nas Mut­ter — nach einem Ken­nen­ler­nen über eine Online­part­ner­bör­se — ver­hei­ra­tet, die­se hat­te sich aber im Jän­ner 2011 nach Gewalt­at­ta­cken und sexu­el­len Über­grif­fen von ihrem Mann getrennt und war mit ihren Kin­dern aus­ge­zo­gen. Das traf ihn schwer und er woll­te sich rächen.

Der jun­ge Mann lei­de an kei­ner psy­chi­schen Erkran­kung, wer­de aber in einer foren­si­schen Abtei­lung betreut, erör­ter­te Gerichts­psych­ia­ter Rein­hard Hal­ler. Die Vor­aus­set­zung für eine Ein­wei­sung in eine Anstalt läge nicht vor, so der Psych­ia­ter. Der 20-Jäh­ri­ge sei nicht unfrei im Wil­len gewe­sen, aber ein­ge­engt in sei­nem Steue­rungs­ver­hal­ten. Er habe wohl star­ke Angst vor dem Vater gehabt, aber kei­ne krank­haf­ten Zustän­de, die den Wil­len völ­lig auf­he­ben. Der Vater sei ein schwe­rer Nar­zisst und psy­cho­pa­thi­scher Mensch, dazu unglaub­lich kränk­bar gewe­sen. Über­for­de­rung tref­fe wohl den Zustand des Ange­klag­ten vor und bei der Tat. “So schwe­re Stö­run­gen, dass er nicht die Poli­zei rufen oder weg­lau­fen hät­te kön­nen, hat­te er nicht”, erklär­te der Psychiater.

Heim­tü­cki­scher Mord
Der Staats­an­walt hat­te einen Schuld­spruch und die Ver­nei­nung eines ent­schul­di­gen­den Not­stan­des gefor­dert. Es sei ein heim­tü­cki­scher Mord gewe­sen, da dem Opfer vor­ge­gau­kelt wur­de, man brin­ge es in die Schu­le oder zum Früh­stü­cken. “Der Beschul­dig­te war sowohl in der Lage zu ent­schei­den, was darf ich tun und was nicht und es wäre ihm mög­lich gewe­sen anders zu han­deln”, so der Staats­an­walt. Als Mil­de­rungs­grün­de führ­te er die bis­he­ri­ge Unbe­schol­ten­heit, das Geständ­nis, sowie die ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit durch den Ein­fluss des Vaters an. Erschwe­rend sei­en die Mit­wir­kung bei einer hin­ter­häl­ti­gen Tat und ihr hoher Planungsgrad.

Bis­he­ri­ge Unbe­schol­ten­heit als Mil­de­rungs­grund
Der Ange­klag­te sei auch in der Lage gewe­sen, das ihm zugrun­de geleg­te Unrecht ein­zu­se­hen. Des­halb sei die Haupt­fra­ge, ob er der Bei­trags­tä­ter­schaft zum Mord schul­dig sei, mit “Ja” und die Zusatz­fra­ge, ob ent­schul­di­gen­der Not­stand vor­lie­ge mit “Nein” zu beant­wor­ten. Der Staats­an­walt hat­te bean­tragt, die Zusatz­fra­ge an die Geschwo­re­nen fal­len­zu­las­sen. Dem folg­te das Gericht nicht. Als Mil­de­rungs­grün­de führ­te der Anklä­ger die bis­he­ri­ge Unbe­schol­ten­heit, das Geständ­nis, sowie die ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit durch den Ein­fluss des Vaters an. Erschwe­rend sei­en die Mit­wir­kung bei einer hin­ter­häl­ti­gen Tat und ihr hoher Planungsgrad.

Der Ver­tei­di­ger wies die Geschwo­re­nen dar­auf hin, dass der Straf­rah­men beim Ange­klag­ten als jun­gem Erwach­se­nen bei fünf bis 20 Jah­ren lie­ge. Es gebe auch die Mög­lich­keit der außer­or­dent­li­chen Straf­mil­de­rung, die unter die gesetz­li­chen Unter­gren­ze — bis hin­un­ter zu drei Mona­ten — rei­che. Sie kom­me ins Spiel, wenn die Mil­de­rungs­grün­de über­wie­gen. Auch ein Frei­spruch oder ein ent­schul­di­gen­der Not­stand sei­en mög­lich. Die Wahr­heit lie­ge wohl irgend­wo in der Mit­te, so Rifaat, der an den Grund­satz “Im Zwei­fel für den Ange­klag­ten” erin­ner­te. Was vom Staats­an­walt erschwe­rend ange­führt wur­de, sei jeden­falls nicht dem Ange­klag­ten son­dern sei­nem Vater zuzu­rech­nen, dafür sei die Lat­te der Mil­de­rungs­grün­de lang.

Sein Man­dant sei dem “Unge­heu­er” von Vater hilf­los aus­ge­lie­fert gewe­sen. Als er von des­sen Vor­ha­ben erfuhr, habe er die natür­lichs­te Reak­ti­on gezeigt und pro­biert den 48-Jäh­ri­gen davon abzu­hal­ten. Dafür sei er mit einem Mes­ser an der Keh­le bedroht wor­den. Und er kann­te die Reak­tio­nen des Vaters, wenn er sei­nen Wil­len nicht erfüllt bekam, so Rifaat.

Es hand­le sich beim Beschul­dig­ten um “einen warm­her­zi­gen Sohn, der sich bemüh­te, den Vater von sei­nem Plan abzu­brin­gen”. Der Zeit­fak­tor spie­le kei­ne Rol­le. Man sei ein Jahr spä­ter immer geschei­ter als vor­her. So auch der 20-Jäh­ri­ge. Er wis­se, dass das nichts mehr ändern kön­ne, aber “die Sache tut mir von gan­zem Her­zen leid und ich möch­te mich bei der Fami­lie ent­schul­di­gen”, schloß der Ange­klag­te. Dann zog sich das Geschwo­re­nen­ge­richt zur Bera­tung zurück.

Min­dest­stra­fe von 5 Jah­ren
Am Diens­tag­abend wur­de dann im Lan­des­ge­richt Wels ein Urteil gefällt. Er wur­de zur Min­dest­stra­fe von fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen bejah­ten die Schuld­fra­ge ein­stim­mig. Der jun­ge Mann bekann­te sich der Bei­trags­tä­ter­schaft zur Tat sei­nes Vaters im Juli 2011 schul­dig. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Der Ange­klag­te nahm es gefasst auf und erbat nach Rück­spra­che mit sei­nem Anwalt drei Tage Bedenk­zeit. Der Staats­an­walt gab kei­ne Erklä­rung ab.

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Comments 22

  1. Thamanx says:
    13 Jahren ago

    Ich bin da ehr­lich gesagt der fal­sche dass zu beur­tei­len, ich weis es nicht was Gerecht währe.

    Das mit den Rich­tern kann ich auch nicht beur­tei­len, auch wenn mann es natür­lich erlebt dass vie­le die, sobald eine ent­schei­den­de Instanz eine Ent­schei­dung trifft die sie sel­ber ned ver­ste­hen kön­nen, die­se sofort anzwei­feln. Den­noch stimmt es natür­lich das Rich­ter teil­wei­se Ent­schei­dungs­frei­räu­me haben die sie ned haben soll­ten. Markt man ja z.b. an deut­schen Rich­tern, die ger­ne mal mit teil­wei­se etwas komi­schen Begrün­dun­gen gegen Bür­ger­rech­te ent­schei­den bzw. an den Staa­ten, wo schwar­ze Schwer­ver­bre­cher ten­den­zi­ell eher die Todes­stra­fe bekom­men als Wei­se, auch wenn die Anzahl letz­te­rer höher ist. 

    Letzt­end­lich muss man wenn man etwas zu mil­de / zu hart bestraft fin­det, über den poli­ti­sche Wege drauf Ein­fluss neh­men ( was natür­lich schwer wird wenn man immer den kom­pet­tent Aus­se­hen­den ÖVP Poli­ti­ker wählt, den SPÖ Poli­ti­ker wählt weil einem das gefällt was er sagt, bzw. den FPÖ Poli­ti­ker wählt weil er nett aus­sieht und wie jeder weis wenn im Klo das Papier aus ist sind die Aus­län­der dran schuld ;) kurz gesagt man immer wie­der die sel­ben Ver­spre­chun­gen wählt und glaubt, auf die­se rein­fällt bzw. man gar nach sym­pa­thie wählt ) was das dann zu nem schwe­ren unter­fan­gen macht. 

    100%ige Gerech­tig­keit ist auch ein Stück­weit unmög­lich, dafür sind Men­schen auch zu unre­flek­tiert. Der Fami­li­en­va­ter wird natür­lich Mor­de an nicht Erwach­se­nen viel här­ter bestra­fen, wäh­rend eine Rich­te­rin aus rech­tem Eltern­haus ( müs­sen jetzt ned mal Nazi Eltern sein, es rei­chen schon die pas­sen­den Vor­ur­tei­le an pas­sen­der stel­le ) ten­den­ziel Delik­te mit Aus­län­dern här­ter bestraft wäh­rend Fräu­lein Ober­schichts — Jung­rich­te­rin, die von klein an gesagt bekommt dass nicht pro­duk­ti­ve Men­schen Abschaum sind auch dem­entspre­chend in ihren Urtei­len in eine dem­entspre­chen­de Rich­tung ten­die­ren wird.

    Le

  2. Fazi says:
    13 Jahren ago

    …und was wäre dei­ner Mei­nung eine gerech­te Stra­fe? In Öster­reich wirst du je nach Tages­ver­fas­sung der Rich­te­rIn­nen bestraft. Ich weis das dies nur jene glau­ben die es breits selbst erlebt haben, jemand ande­rer hält das nicht für möglich.

  3. DenkohneLinksDrall says:
    13 Jahren ago

    yup, ich muss zuge­ben dass Hexen­bei­spiel war unge­schickt, die Ana­lo­gie hat­te zwar gepasst aber mit etwas mehr nach­den­ken hät­te ich auch was bes­se­res fin­den kön­nen, es soll­te aber es soll­te eigent­lich nur die Ähn­lich­kei­ten andeuten.

    Ich weis, das dass extrem unem­pa­thisch rüber­kommt, aber wie wol­len sie sonst sowas bewer­ten ? Wol­len sie wirk­lich in eine Rechts­ge­bung die nicht nach objek­ti­ven, argu­men­tier und dis­ku­tier­ba­ren Maß­stä­ben Urteilt son­dern dar­an Urteilt wie schlimm etwas ist ? 

    Da kom­men sie in Teu­fels Küche, könn­te dann rela­tiv schnell pas­sie­ren dass ein Mord z.b. an einem Obdach­lo­sen kaum Beach­tung und Stra­fe nach sich zieht weil sein Lebens­wan­del nicht den sozia­len Vor­stel­lun­gen der Gesel­schaft ent­spricht ( woim­mer die Grün­de dafür auch lie­gen mögen )wäh­rend ein Mord z.b. an einem Men­schen der dem Kind­chen Effekt, ob jetzt Erwach­se­ner oder Kind, ent­spricht wesent­lich här­ter bestraft wird. Das wär zwar für das Rechts­emp­fin­den in ihrem Umfeld viel ange­neh­mer, aber es ist nicht wirk­lich gerecht ( mal so neben­bei Gedacht wür­den dann beson­ders Finanz­de­lik­te, Dieb­stahl und Kor­rup­ti­on extrem zuneh­men weil weni­ger Schlimm und daher weni­ger Straf­wür­dig, auch wenn das Ergeb­nis dann div. süd­li­che Zustän­de währen ). 

    Aber um aufs The­ma zurück­zu­kom­men. Dar­um geht man dann her, schaut sich im Gerichts­ver­fah­ren an, was pas­siert ist. Was spricht gegen den Täter, gibt es bewei­se für ? Was spricht für den Täter, gibt es Bewei­se / Gut­ach­ten für und je nach­dem in wel­che Rich­tung es dann mehr aus­schlägt fällt das Urteil ent­we­der am obe­ren oder unte­rem Ende bzw. in die Mit­te aus.

    Hat er aus Blut­lust / sexu­el­lem Antrieb gemor­det ? Hat er aus eige­nem Antrieb gemor­det oder aus ner Not­la­ge / Stress­si­tua­ti­on gemor­det ? Wur­de er unter einer Dro­hung dazu gezwun­gen ? War er zurech­nungs­fä­hig über­haupt zu die­ser Zeit ? Muss­te er sel­ber schon Straf­ta­ten z.b. von sei­nem Vater über sich Ertra­gen lassen. 

    Es scheint das in die­sem Fal­le eher mehr für den Täter als gegen ihm gespro­chen hat und dem­entspre­chend ist das Urteil ausgefallen. 

    Ich will auch auf kei­nem Fall sagen dass ich in dem Fall total den Durch­blick hab, hat glaub ich kei­ner hier. Ich per­sön­lich fin­de, dass der “wirk­li­che” Schul­di­ge schon unter der Erde liegt. Damit will ich nicht sagen dass der jun­ge Unschul­dig ist, Mord ist Mord ob gezwun­gen oder unge­zwun­gen, aber ich fin­de schon das sei­ne Schuld nicht so schwer wiegt wie die von sei­nem Vater z.b. was sich durch das Urteil auch bestä­tigt. Er bekommt eine Stra­fe, weil er sie ver­dient, aber sie ist rela­tiv Mil­de. Soll­te es begrün­de­te Zwei­fel an dem Urteil geben wird der Fall eh wie­der auf­ge­rollt. Ich trau mich ein­fach mal in freie her­aus zu sagen dass sein Vater sicher ein viel­fa­ches davon bekom­men hätte.

    Eine gerech­te Stra­fe ist nicht immer was die Mas­se fordert.

    Ver­steh mich nicht falsch, ich ver­steh dass wirk­lich sehr gut wie schlimm das für die Mut­ter, ihre Freun­de und Ver­wand­te sein muss. Vor allem für die Mut­ter, die alles ver­lo­ren hat. Zuerst den Mann ( es hat sicher­lich einen Grund gege­ben war­um sie die Bezie­hung been­det hat, sowas macht man ja ned ein­fach so ), dann das eige­ne Kind die eige­ne Toch­ter und dann noch Stief­sohn, den sie ja je nach­dem wie gut ihre Ver­bin­dung davor war vllt auch ins Herz geschlos­sen hat­te und plötz­lich ist nur mehr der Stief­sohn da der dass eige­ne Kind umge­bracht hat. Nicht zu spre­chen von ihrem Freun­des­kreis, für den das auch Schlimm sein muss. 

    Aber den­noch bin ich dage­gen ein Straf­maß nicht nach eige­nem Emp­fin­den fest­zu­le­gen, son­dern nach genau doku­men­tier­ten Regeln und Grund­la­gen. Weil das eben sehr wich­tig dafür ist, dass eben z.b. der Mord an ner Oma genau­so hart bestraft wird wie der an ner Frau und der Mord an nem Kind / Jugend­li­chen, das sich nur bedingt weh­ren kann, eben här­ter als an einem Erwach­se­nen bestraft wird, es sei den es exis­tie­ren Grün­de gegen eine här­te­re Bestra­fung, die es hier sicher geben wird weil ansons­ten wür­de das Gericht im nicht nur die paar Jah­re geben.

    Und sei­en wir doch mal ehr­lich, sein Leben ist auch mit der mil­den Stra­fe sowie­so im Arsch. Schon die Fra­ge ob er über­haupt sofort raus­kommt, dann wenn er abge­ses­sen hat erst­mal Arbeit fin­den, ist ohne Mord im Straf­re­gis­ter schon schwer genug heut­zu­ta­ge. Dann über­haupt mal ne Woh­nung fin­den, mit so nem eher unüb­li­che­ren Namen wie z.b. Side­res wird er bestimmt auch immer wie­der mal erkannt wer­den ( beim 50 Leit­ner in der City wür­de man sich viel unsi­che­rer sein ob das der Mör­der ist wenn der sich gra­de um ne Woh­nung umsieht ). Dann mal halt über­haupt wie­der im Leben zu fin­den, vllt einen klei­nen Freun­des­kreis auf­bau­en und eine Freun­din zu fin­den ( wenn er ehr­lich ist und nix ver­schweigt was intel­li­ger ist am Ende ) wird schon schwer genug sein für den Bur­schen in der Zukunft und inso­fern hat der immer noch sein Fett weg, auch wenns nur 5 Jah­re sind, grad vllt weils nur 5 sind. In 5 Jah­ren mag man sich noch an den Namen Side­res erin­nern, in 25 glaub ich kaum.

    • Gmundnerin says:
      13 Jahren ago

      Mein Stand­punkt ist der sel­be ‚wie schon beschrieben!!!
      Was hat die­ses jun­ge hüb­sche Mäd­chen ver­bro­chen ‚so von die­se Welt gehen zu müssen!!!

      War beliebt bis weit über die Grenzen,hatte CARIS­MA und dann .…..ich muß mich in Zaun halten!!!!!

      Ea gab genug ‚was die­ser jun­ge Herr sah,was sein Vater
      für ein gewalt­tä­ti­ger Mensch war,dann auch noch argumentieren,sein Vater war der BESTE.….…????

      Mir feh­len die Wor­te!! Er bekam sei­ne gerech­te Strafe!!
      Das ist mei­ne Meinung,daß auch ande­re mit gesun­den Men­schen­ver­stand ver­ste­hen werden!!!!

  4. gmundenerin says:
    13 Jahren ago

    Denkoh­ne Rechtsdrall@…

    Solan­ge so ein graus­li­ches Schick­sal einem nicht per­sön­lich trifft,kann man das auch SO KOMMENTIEREN,wie Sie!!!

    Hier hat nie­mand etwas von einer HEXENVERBRENNUNG.…..,und leben in Mexiko.…..angedeutet!!

    Es geht um die gerech­te STRA­FE!!!! Welch eine scheus­li­che Tat,eine Fami­lie ver­liert IHR LIEBS­TES AUF SO EINE ART!!!!

  5. Fazi says:
    13 Jahren ago

    Im Fal­le eines Bei­schla­fes mit bei­ter­sei­ti­gem Ein­ver­ständ­nis­ses (§ 207 StGB) hät­te er sel­bi­ges Straf­aus­maß bekom­men können.

  6. DenkohneRechtsdrall says:
    13 Jahren ago

    Sicher eine sehr schlim­me Tat und für die­se Tat hat er auch sei­ne Stra­fe verdient.

    Aber wenn der eige­ne Vater dem Sohn dass Mes­ser an den Hals setzt dann will ich auch nicht Wis­sen was der nicht schon mit sei­nem Sohn gemacht hat. Angst ver­bun­den mit Stress kann Men­schen bre­chen, bis­hin dazu das sie dan Din­ge machen die sie so nie machen wür­den und ich glaub wenn der eige­ne Vater beim Kind das Mes­ser ansetzt war dass nicht das ers­te mal dass der die­se Art von Gewalt und Angst aus­übt an ihm.

    Ohne Grund bekommt der nicht 5 Jah­re nur, dass wird schon sei­nen Grund haben, auch wenn der aktu­ell euch vllt nicht ein­leuch­tet oder auch wenn dass für Freun­de von der Pau­li­na schwer zu ertra­gen ist.Hättet ihr weni­ger Glück mit euren Eltern gehabt hät­te dass vllt euch auch pas­sie­ren kön­nen. Wenn ihr von eurem Vätern zb. Win­del­weich geprü­gelt wer­det und der dan zu euch sagt, wenn du dass nicht machst dann mache ich die­ses und jenes, wür­de ich zugern wis­sen wie vie­le von euch stark genug wäh­ren da ned gebro­chen zu wer­den, beson­ders als heranwachsender.

    Ich finds etwas krass wegen sowas das Rechts­sys­tem in fra­ge zu stel­len. Wenn du ein Rache­jus­tiz­sys­tem willst, zieh nach USA, Chi­na, Mexi­ko, Kolum­bi­en usw und wie sie ned alle hei­sen. Glaub kaum dass du da leben wol­len würdest.

    Man­geln­de Zurech­nungs­fä­hig­keit udn posi­ti­ve Zukunfts­aus­sich­ten bei­sen sich nicht. Es gibt z.b. Part­ner­schaf­ten, wen eine Bezie­hung zb. in die Brü­che geht das so ein Stress ist dass Erwach­se­ne im Job ste­hen­de Men­schen nicht mehr wis­sen wie sie ein WC benüt­zen. Ich seh kei­nen Grund war­um ähn­li­ches nicht der fall sein soll­te und wenn es nur eine gebro­che­ne Per­sön­lich­keit gewe­sen sein mag.

    Wenn ich vie­le hier lese füh­le ich mich an die Hexen­ver­bren­nun­gen erin­nert. Da wur­den auch teil­wei­se ver­wirr­te als Hexen hin­ge­stellt, damit will ich nicht sagen das er nicht schu­dig. Er hat bei einem Mord mit­ge­hol­fen, das ist Tat­sa­che. Aber das leben ist nicht Schwarz — Weis, son­dern voll mit Grautönen.

    Solan­ge ihr ned wisst was sei­ne Ver­gan­gen­heit ist soll­tet hir euch mit euren ten­den­ziel rech­ten Aus­sa­gen etwas zurück­hal­ten. Nur weil man etwas nicht ver­ste­hen kann heist es nicht dass es nicht einen Grund für gibt !

  7. gmundnerin says:
    13 Jahren ago

    lächer­li­che 5 jah­re für so eine scheuß­li­che tat! ver­ste­he auch nicht was hier los ist.das sind kei­ne men­schen in mei­nen augen,das sind bestien!!!!

    so mil­de strafen,machen einem angst,5 jahre,der anwalt die­ses jun­gen herrn(mo.…!),wie er im fern­se­her von ihm berichtete,wo anderst ‚in einem ande­ren staat,würde er leben­lang kriegen,das ihm GEHÖRT!

  8. Socke says:
    13 Jahren ago

    Mil­de­rungs­grün­de ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit durch den Ein­fluss des Vaters????? Der Vater wur­de zu 3 Jah­ren Haft ver­ur­teilt, als er eine Tank­stel­le über­fal­len aus­ge­raubt und den Tank­wart ange­schos­sen hat, wer garan­tiert uns das der Sohn bei sei­ner Frei­las­sung nicht wie­der ein Ver­bre­chen begeht, wie es sein Vater gemacht, der nur zu 3 Jah­ren ver­ur­teilt wur­de? War­um wur­de dem Vater das Sor­ge­recht von den Behör­den zuge­spro­chen, obwohl er einen Raub mit Schuss­waf­fen­ge­brauch began­gen hat? War­um wer­den die zustän­di­gen Behör­den (Jugend­amt) nicht zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen? usw usw.

    • Socke says:
      13 Jahren ago

      Ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit das sagt uns ja schon alles wen der Mör­der ein­ge­schränkt zurech­nungs­fä­hig ist wol­len die uns ver­ar­schen und im Gegen­zug eine posi­ti­ve Zukunft beschei­nigt wird für wie blöd hal­ten uns die Rich­ter eigentlich.

  9. Sie says:
    13 Jahren ago

    Haupt­sa­che flei­ßig Kom­men­ta­re ablas­sen, aber kei­ne ahnung davon haben wie es dem jun­gen mit dem Vater sein Leben lang gegan­gen ist. Lie­ber dank­bar sein das euch kei­ner in solch eine Situa­ti­on bringt. Denkt lie­ber mal nach bevor ihr sol­che aus­sa­geb in das Inter­net schreibt!!!!

    • Socke says:
      13 Jahren ago

      Man­chen mag es nicht recht sein das man jetzt im Inter­net Kom­men­ta­re abge­ben kann man­che Kom­men­ta­re mögen auch etwas dumm und unan­ge­bracht sein doch Glau­be ich das Es gerecht­fer­tigt ist Wut auf die­se Mör­der zu haben und es wird auch man­cher nicht froh sein, dass wir die Lügen und die Groß­kot­zig­keit gewis­ser Her­ren an den Pran­ger stel­len die die Medi­en jah­re­lang dazu benützt haben uns unver­schämt anzu­lü­gen um uns abzu­zo­cken also lass die Leu­te schrei­ben was sie den­ken und mach dich nicht so wich­tig wie gewis­se Möchtegernpolitiker.

    • karibki says:
      13 Jahren ago

      wenn ich ihren kom­men­tar lese ‚wird mir schlecht!!!vielleicht kann er ja über­haupt nichts dafür,daß die­ser gräß­li­che mord gesche­hen ist!! wie alt ist oder war der jun­ge ARME herr als dies geplant und aus­ge­führt wurde???

      in die­sem alter kann man zur poli­zei gehen,und denen dies melden,oder es gibt genug ande­re insti­tu­tio­nen die ihm zur sei­te gestan­den wären!!! lau­ter MIE­SE AUSREDEN…
      Sie@.….…..!!!!!

      und was sagen sie dazu,auf einem ermor­de­ten men­schen noch drauf orienieren!!!!!!!

      schal­ten sie ihr gehirn ein ‚bevor sie einen KOM­MEN­TAR INS INTER­NET GEBEN

    • !!! says:
      13 Jahren ago

      Das recht­fer­tigt aber noch lan­ge nicht so eine Tat!Dann gehört er the­ra­piert und sehr lan­ge weg­ge­speert und nicht in 2 Jah­ren wie­der auf ande­re losgelassen!

  10. ??? says:
    13 Jahren ago

    Als er sie ermor­det hat, war er in der 8ten Klas­se des BG/BRG Bad Ischl! Da war er noch nicht erwachsen!

    • wächter says:
      13 Jahren ago

      wer die matu­ra hat,hat für mich eine gewis­se reife!!er war sich sei­ner tat bewusst!

  11. isabell says:
    13 Jahren ago

    die­ser mensch ist ein mons­ter .. pau­li­na war eine sehr gute freun­din von mir !!! ich has­se die 2 so abgrund tief.. die­se ist ein­fach eine unfass­ba­re frechheit !!!

    pau­li­na war/ist so ein wun­der­vol­ler und gut­her­zi­ger mensch .. war­um tut man sowas ?? es ist bald 1 jahr und ich kann es immer noch nicht glauben …

    ich ver­mis­se dich so sehr !! :(

    • Mike says:
      13 Jahren ago

      Ich kann Dich gut ver­ste­hen. Wenn man noch dazu das Opfer per­sön­lich gekannt hat, muss es noch um eini­ges schlim­mer sein. Wenn ich mir den Tat­her­gang da oben durch­le­se dann wird mir ein­fach nur mehr übel. 5 Jah­re Haft sind daher ein­fach eine Frech­heit gegen­über dem Opfer und deren Angehörigen!

    • Anwalt says:
      13 Jahren ago

      Haupt­sa­che, der Pro­mi-Anwalt hat­te wie­der ein­mal ein paar Schlag­zei­len, bezah­len könn­te der Ver­bre­cher den ohne­hin nicht. Ich habe Pau­li­na nicht gekannt, aber es geht mir trotz­dem sehr nahe. Da hat Pau­li­na und ihre Fami­lie etwas davon, wenn er sich ent­schul­di­gen will. Ich hät­te ihm min­des­tens 20 Jah­re Gefäng­nis gewünscht. Der skru­pel­lo­se Idi­ot hat tage­lang Zeit gehabt, den Mord zu ver­hin­dern, nein, statt­des­sen hilft er auch noch beim Aus­he­ben der Gru­be mit und “reicht” noch dem Alten den Strick. Ich will gar nicht dar­an den­ken, was Pau­li­na in ihren letz­ten Stun­den mit­ge­macht hat !! Ich hof­fe nur, dass er sein Leben lang unter die­sem Ver­bre­chen zu lei­den hat und dass er kei­nen Fuss mehr auf die Erde bekommt.

  12. Livia says:
    13 Jahren ago

    5 Jah­re????
    Was ist bloß mit unse­rem Sys­tem los? 5 Jah­re für einen Mord?
    Der Sohn ist ein erwach­se­ner, jun­ger Mann, der für sich und sein Leben ver­ant­wort­lich ist, und vom Vater brau­chen wir gar nicht reden, jeman­den der sich fei­ge in einer Zel­le erhängt… wobei, viel­leicht ist das gar nicht so schlecht gewe­sen, immer­hin wür­de sein Straf­aus­maß wahr­schein­lich eben­falls nicht so hoch ausfallen…
    Dar­über kann man nur den Kopf schütteln!

    @ Ich:
    Ihnen kann ich nur zustim­men — Men­schen, die oft etwas aus Ver­zweif­lung tun (schon klar, eine schlim­me Situa­ti­on recht­fer­tigt das auch nicht), bekom­men oft höhe­re Stra­fen, als Ver­ge­wal­ti­ger, Per­ver­se, Mörder…

    Mir feh­len die Wor­te, ich wün­sche der Mut­ter viel Kraft und posi­ti­ve Gedanken!

  13. sie says:
    13 Jahren ago

    Man ist echt sprach­los dee jun­ge mann hät­te soviel ver­hin­dern können??

  14. Ich says:
    13 Jahren ago

    Das Straf­maß ist lächer­lich! Mör­der, Ver­ge­wal­ti­ger und Kin­der­schän­der erhal­ten oft gerin­ge­re Stra­fen als Men­schen, die aus Ver­zweif­lung, weil sie nichts mehr zu essen haben, mit einer Was­ser­spritz­pis­to­le in der Tra­fik 50€ rauben.
    KRAN­KES RECHTSSYSTEM!
    Und wenn jetzt wer schreibt “Aber der ist ja noch ein Kind…” — NEIN, ist er NICHT!


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