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Warten auf ein Urteil — neue Beweise im Objekt 21-Prozess

4. November 2013
in Bezirk Vöcklabruck, Nachrichten, Vöcklabruck, Windern
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Warten auf ein Urteil — neue Beweise im Objekt 21-Prozess
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Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-ProzessAm Mon­tag wur­de am Lan­des­ge­richt in Wels der bereits vier­te Pro­zess­tag gegen sie­ben Mit­glie­der des rechts­extre­men Netz­werks „Objekt 21“ fort­ge­setzt. Die Ange­klag­te müs­sen sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verantworten.

Zu Beginn des vier­ten Ver­hand­lungs­ta­ges brach­te der Staats­an­walt neue Beweis­mit­tel ein. Anony­me Zeu­gen über­ga­ben auf­grund der unzäh­li­gen Medi­en­be­rich­te am 24. Okto­ber, als der Pro­zess bereits lief, eine CD mit einem Haken­kreuz auf dem Cover der Poli­zei­in­spek­ti­on Vöcklabruck.

Der Titel des Werks: „Der Unter­grund stirbt nie“. Der Inter­pret nennt sich „Reichs­trun­ken­bold“ und ist in der Sze­ne mit Lie­dern wie „Afri­ka den Affen“ u.ä. bekannt. Auf der CD gibt es einen Bonus-Track, der „live in der Waf­fen­schmie­de“ im Objekt 21 auf­ge­nom­men wor­den sein soll. Auf Fotos war über einem Raum im „Objekt 21“-Lokal der Schrift­zug „Waf­fen­schmie­de“ zu lesen, auch ein Zeu­ge bestä­tig­te: „Bei der Waf­fen­schmie­de han­delt es sich ein­deu­tig um das Objekt 21.“

Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-ProzessAuch der Ver­fas­sungs­schutz leg­te wei­te­re Fotos vor
Dar­auf ist einer der Ange­klag­ten mit einer CD in der Hand und in einem T‑Shirt zu sehen, auf dem steht: “Objekt 21 Haus­tech­ni­ker”. Der Beschul­dig­te woll­te bis­her immer nur am Rand mit dem Ver­ein zu tun gehabt haben. Er habe ledig­lich die Com­pu­ter auf­ge­setzt und sei nicht mit den dar­auf gespei­cher­ten ein­schlä­gi­gen Musik­da­tei­en befasst gewe­sen, hat­te er beteuert.

Im Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess rund um das „Objekt 21“ sind am Mon­tag in Wels die Schluss­plä­doy­ers gehal­ten wor­den. „Sie woll­ten nach außen hin einen Deck­man­tel als Frei­zeit-und Kul­tur­ver­ein und waren im Inne­ren die rech­te Sze­ne in ihrer Bru­ta­li­tät“, so der Staats­an­walt. Die Ver­tei­di­ger der sie­ben Ange­klag­ten for­der­ten alle­samt Frei­sprü­che. Die Geschwo­re­nen zogen sich am spä­ten Mon­tag­nach­mit­tag zur Bera­tung zurück­zie­hen, ein Urteil wird noch heu­te Mon­tag erwar­tet. Bis 22 Uhr gab es noch kein Urteil.

„Sym­bo­le im Ver­eins­lo­kal ste­hen für Brutalität“
Der Staats­an­walt ging auf die Viel­zahl an Sym­bo­len, die im Ver­eins­lo­kal ange­bracht waren und die eini­ge Ange­klag­te auf die Haut täto­wiert haben, ein. Jedes Zei­chen habe eine Bedeu­tung und ste­he für „Bru­ta­li­tät und Gewalt im Drit­ten Reich“. So habe der Erst­an­ge­klag­te einen Reichs­ad­ler auf den Hin­ter­kopf täto­wiert, bei einem wei­te­ren Ange­klag­te wur­de der glei­che Kör­per­schmuck wegen der Haa­re, die er sich in der Zwi­schen­zeit wach­sen hat las­sen, erst am Mon­tag sichtbar.

Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-ProzessDer Anklä­ger beschrieb noch wei­te­re Tat­toos wie „Leib­stan­dar­te Adolf Hit­ler, kurz LAH“, „Stan­dar­te der SS“ — und „Objekt 21“, um die Zuge­hö­rig­keit nach außen zu demons­trie­ren. Fünf der sie­ben Beschul­dig­ten sei­en im Ver­eins­vor­stand gewe­sen und wür­den somit für die Akti­vi­tä­ten der Grup­pe haften.

Bonus-Track „live aus der Waffenschmiede“
Die Ankla­ge sieht durch­aus Öffent­lich­keits­wir­kung im Trei­ben der sie­ben Män­ner: Es sei per SMS zu Kon­zer­ten ein­ge­la­den wor­den, es habe eine Home­page und einen Face­book-Account gege­ben. Der Erst­an­ge­klag­te habe in dem sozia­len Netz­werk unter dem Pseud­onym „Otto Ernst Remer“, einer „schil­lern­den Gestalt“ des NS-Regimes, zu Ver­an­stal­tun­gen eingeladen.

Zudem war zuletzt eine Musik-CD des in rech­ten Krei­sen bekann­ten „Reichs­trun­ken­bolds“ in einer Auf­la­ge von 1000 Stück und die Sel­be mit einem Bonus-Track „live aus der Waf­fen­schmie­de“, dem Par­ty­raum des Objekt 21, auf­ge­taucht — in einer Auf­la­ge von wei­te­ren 500 Stück. Auch habe es Ver­bin­dun­gen nach Thü­rin­gen gege­ben. „Man hat rech­te Quel­len in Deutsch­land angezapft.“

Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-Prozess
Ein­deu­ti­ge Täto­wie­run­gen eines auf der Ankla­ge­bank sit­zen­den Objekt 21 Mitgliedes

„Heroi­sie­rung des Sol­da­ten­tums ist nicht tatbildlich“
Ein Ver­tei­di­ger kri­ti­sier­te, dass im Pro­zess Din­ge als nicht erlaubt dar­ge­stellt wor­den sei­en, die nicht unter das Ver­bots­ge­setz fal­len wür­den. „Eine Heroi­sie­rung des Sol­da­ten­tums ist nicht tat­bild­lich“, führ­te er als Bei­spiel an. Bestraft kön­ne nur wer­den, was aus­drück­lich ver­bo­ten sei.

„Man soll­te Anders­den­ken­de nicht kri­mi­na­li­sie­ren“, so ein wei­te­rer Ver­tei­di­ger. Kein Zeu­ge habe poli­ti­sche Agi­ta­ti­on beschrie­ben. „Sie haben nie­man­dem eine Gesin­nung aufs Aug’ gedrückt, sie haben nie­man­dem Leid zuge­fügt“ und es gebe „kei­ne stich­hal­ti­gen Beweise“.

Nur ein Ange­klag­ter war bis­her unbescholten
Nur einer der Ange­klag­ten war bis­her unbe­schol­ten. Der Staats­an­walt wies dar­auf hin, dass der Erst­an­ge­klag­te bereits zwei­mal ein­schlä­gig ver­ur­teilt wor­den sei und ver­lang­te für ihn eine Haft­stra­fe jen­seits von fünf Jah­ren. Die Ver­tei­di­ger for­der­ten für alle sie­ben einen Frei­spruch. Die Beschul­dig­ten schlos­sen sich den Aus­füh­run­gen ihrer Anwäl­te an. Nur Zweit­an­ge­klag­ter Manu­el S. sagt: “Ich erwar­te ein fai­res Urteil”.

salzi.aktuell — Nach­rich­ten vom 04.11.2013

“Mein Man­dant war ein ein­fa­ches Mit­glied – er war nicht im Vor­stand des Ver­eins, war kein Ver­ant­wort­li­cher” – so beginnt der Ver­tei­di­ger des Sechst­an­ge­klag­ten Chris­toph G., der in der Ankla­ge als IT-Exper­te des neo­na­zis­ti­schen Netz­werks um Objekt 21 geführt wird, sein Plä­doy­er. Der Sechst­an­ge­klag­te sei “ein Außen­sei­ter” gewe­sen, kom­mu­ni­ziert habe er stets nur mit sei­nem Com­pu­ter – bis er über sei­ne dama­li­ge Freun­din den Erst­an­ge­klag­ten und dadurch auch das Objekt 21 ken­nen­ge­lernt habe, so der Anwalt. “Er war tech­nisch geschickt und ist dort ver­wen­det wor­den dafür, dass er gewis­se Din­ge erle­digt hat, die er gut konnte”.

Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-ProzessZur Erin­ne­rung: Der Sechst­an­ge­klag­te soll für die Instal­lie­rung der Video­über­wa­chung, für die Gestal­tung der Ver­eins­web­sei­te und die Betreu­ung der Face­book­sei­te zustän­dig gewe­sen sein, außer­dem wirft ihm die Ankla­ge vor, Rechts­rock ver­brei­tet zu haben – als Beweis­mit­tel gilt die bei einer Haus­durch­su­chung gefun­de­ne Fest­plat­te. Die Vor­wür­fe sei­en unrich­tig, sagt der Ver­tei­di­ger: schließ­lich habe der Sechst­an­ge­klag­te kurz nach der Haus­durch­su­chung die Poli­zei kon­tak­tiert und dar­auf bestan­den, sei­ne Fest­plat­te wiederzubekommen.

G. wer­de wohl nicht so dumm sein und sich zu einer Fest­plat­te beken­nen, “wenn er auch nur irgend­ein schlech­tes Gewis­sen hat”, so der Ver­tei­di­ger. Viel­mehr sei die Fest­plat­te im Gebäu­de öffent­lich zugäng­lich gewe­sen, er sei durch­aus rea­lis­tisch, dass jemand ande­res die auf dem Daten­trä­ger gefun­de­nen Rechts­rock-Lie­der abge­spei­chert habe.

“Mein Man­dant hat­te kei­ne rech­te Gesin­nung und hat sie auch heu­te nicht”, so der Anwalt, er habe im Gebäu­de nur “sehr viel Alko­hol kon­su­miert”. Auch auf den Vide­os sei zu sehen, “dass da der­ma­ßen viel Alko­hol im Spiel war — die haben wirk­lich unun­ter­bro­chen gesof­fen, ich weiß nicht, wie sie jemals in der Lage gewe­sen wären, die öster­rei­chi­sche Rechts­ord­nung zu untergraben”.

Ange­klag­ten beken­nen sich nicht schuldig
Die Ange­klag­ten im Alter von 23 bis 33 Jah­ren haben sich zur Wie­der­be­tä­ti­gung nicht schul­dig bekannt, zwei gaben Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz zu. Im Lokal des — nach Eigen­de­fi­ni­ti­on — „Kul­tur-und Frei­zeit­ver­eins“ sol­len NS-Sym­bo­le ange­bracht und ein­schlä­gi­ge Kon­zer­te abge­hal­ten wor­den sein. Im Zusam­men­hang mit dem „Objekt 21“ steht auch ein kri­mi­nel­les Rot­licht­netz­werk, dem zahl­rei­che Straf­ta­ten zuge­ord­net wer­den. Die bei­den Haupt­an­ge­klag­ten Jür­gen W. und Manu­el S. zäh­len auch in die­sem Ver­fah­ren zu den wich­tigs­ten Beschuldigten.

Urteilsfindung nach neuen Beweisen im Objekt 21-ProzessAn den bis­he­ri­gen Ver­hand­lungs­ta­gen schwie­gen die Ange­klag­ten die meis­te Zeit und über­lie­ßen das Reden ihren Anwäl­ten. Ein Zeu­ge erklär­te, dass man bei einer Haus­durch­su­chung in Des­sel­brunn (Bezirk Vöck­la­bruck), dort hat­te sich die Grup­pe als ver­meint­li­cher „Kul­tur und Frei­zeit­ver­ein“ in einem Bau­ern­hof ein­ge­mie­tet, die Poli­zei eine Stun­de lang nicht einließ.

Die­se Zeit nutz­te man, um belas­ten­de Deko-Ele­men­te zu ver­ste­cken. In dem Bau­ern­hof, der dem Vater des Oskar-Preis­trä­gers Ste­phan Ruscho­witz­ky gehört, wur­de unter ande­rem eine abge­än­der­te deut­sche Reichs­kriegs­flag­ge sicher­ge­stellt und an den Wän­den prang­ten Sprü­che wie „Der Füh­rer hat immer recht“.

Ein ande­rer Zeu­ge been­de­te sei­ne Aus­sa­ge mit den Wor­ten „Lasst euch nicht unter­krie­gen, alles für Deutsch­land“. Bei den Befra­gun­gen vor Gericht erklär­ten die Ange­klag­ten, dass ihnen Nazi-Arm­bin­den oder Hit­ler­gruß nicht auf­ge­fal­len sei­en, und sie die Bedeu­tung ihrer Täto­wie­run­gen, zumeist Moti­ve mit rech­tem Hin­ter­grund, nicht kennen.

Bis zu zehn Jah­re Haft
Noch am Mon­tag soll in dem Ver­fah­ren in Wels ein Urteil fal­len. Den Beschul­dig­ten dro­hen im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung bis zu zehn Jah­re Haft.

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