
Gerichtsgutachterin Dr. Adelheid Kastner hat am Montag im Mordprozess Ingrid Scherrer vor Gericht aussagen müssen. Sie hat in ihrem Gutachten den 39-jährigen Hauptverdächtigen als Person mit anankastischer Persönlichkeitsstörung beschrieben. “Zum Tatzeitpunkt soll der Angeklagte voll zurechnungsfähig gewesen sein!”, so die Gutachterin, die ihre Erkenntnisse auf ein neunstündiges Gespräch stützt.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Sommer 2013 in Gmunden nach einer Tennisfeier eine Bekannte vergewaltigt und getötet zu haben. Heute Montag ist in Wels der Prozess mit der Erörterung von zwei Gutachten fortgesetzt worden. Die psychiatrische Sachverständige Dr. Adelheid Kastner charakterisierte den Beschuldigten als jemanden, der starr daran festhalte, wie er die Dinge geregelt haben möchte.
Bei ihm sei alles durchgeplant, ein Abweichen von einer bestimmten Linie gebe es nicht. Er tue sich schwer, Emotionen zu zeigen, und habe eine erhöhte Aggressionsspannung. Der 39-Jährige versuche, seine Vorhaben mit allen Mitteln umzusetzen. Das Schlimmste wäre für ihn die Zerstörung seines öffentlichen Ansehens. „Je weniger empathisch jemand ist, umso leichter wird er jemanden verletzen“, führte die Gutachterin aus.
“Hat sie früher schon attraktiv gefunden”
Auf die Frage der Gutachterin, warum sich der Hauptverdächtige überhaupt mit dem Opfer einließ, gab er ihr kurz zu verstehen: “Ich hab sie schon früher attraktiv gefunden, das reicht!”, wobei die Gutachterin nicht ausschließen kann, dass eine mögliche Attacke auf das öffentliche Ansehen des Beschuldigten — hervorgerufen durch eine ablehnende Haltung des Opfers — zu einer möglichen körperlichen Gewalt gegenüber dem Opfer geführt haben könnte. “Für ihn ist sein öffentlicher Ruf, sein Ansehen das Wichtigste!”, so die Gerichtspsychiaterin Dr. Kastner.
Schläge statt Sturz
Die kriminaltechnische Sachverständige gab an, dass die Auswertung der gesicherten Spuren an den Schuhen des Opfers eindeutig darauf hindeuten würde, dass dem 52-jährigen Opfer drei heftige Schläge versetzt wurden. “Ähnliche Ritzspuren gäbe es nur bei schweren Verkehrsunfällen, wodurch ein Sturzgeschehen eindeutig auszuschließen sei!”, so die Gutachterin und weiter: “Die drei eindeutigen Spuren in der Schuhsole sind analog zu Spuren von Verkehrsunfällen und würden nur dort in dieser Ausprägung entstehen! Es sei auszuschließen, dass das Opfer zuvor drei Mal von einem Auto angefahren wurde.”
Der Angeklagte hatte zuvor vor Gericht ausgesagt, die Frau sei aus eigenem Verschulden gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen und den Eindruck gehabt, es sei alles in Ordnung. Nicht erklären konnte die Gutachterin mit welcher Krafteinwirkung auf das Opfer eingeschlagen wurde. Viel mehr basierten ihre Erkenntnisse auf den belastenden Untersuchungen und Vorwürfen der ermittelnden Beamten.
Am Dienstag sollen weitere Gutachten erörtert werden. Ein Urteil in dem Geschworenenprozess wird für Mittwoch erwartet.
Naja so Gutachter sind auch sehr dunkle Seelen.