Zur Überprüfung der Einhaltung der bestehenden Verordnung wurde vom Bezirkspolizeikommandos Gmunden neuerlich ein Kontrolle durchgeführt. Dabei überprüften die Beamten am Parkplatz in St. Agatha, ob die angehaltenen LKW gegen das Transit-LKW Fahrverbot verstoßen haben. Gleichzeitig wurde auch eine technische Kontrolle vorgenommen und beanstandete LKW bei der BH Gmunden zur Anzeige gebracht.
Insgesammt kann gesagt werden, dass das Transit-LKW Aufkommen über den Pötschenpass seit Bestehen der Verordnung merklich abgenommen hat. “Jedoch sollte der immer noch bestehende Schleichweg-Ausweichverkehr über der Pass Gschütt wirkungsvoll unterbunden werden. Diese Strecke muss ebenfalls in die Fahrverbot-VO mit aufgenommen werden”, fordert LTAbg GR Markus Reitsamer von der Grünen.
Damit wa?re ein wichtiges Ziel erreicht: Weg mit den unno?tigen Transit-Brummis! Fu?r gute Luft und Lebensqualita?t im Salzkammergut!
LKW-Fahrverbot im Inneren Salzkammergut
In Absprache mit den Bundesländern Salzburg und Steiermark hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden ab April 2011 ein LKW-Fahrverbot über den Pötschen- und den Koppenpass verordnet. Mit der Verordnung vom 23. März 2011, VerkR10-80–2011, wurde für die B 145 im Bereich des Pötschenpasses zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe sowie für die L 547 Hallstättersee Straße über den Koppenpass ein Fahrverbot für KfZ über 3,5 Tonnen erlassen. Mit diesem “Pfropfen” soll Durchzugsverkehr von Salzburg in die Steiermark und retour wirksam verboten werden. Ausgenommen sind die regional notwendigen Fahrten (Ziel- und Quellverkehr).
Das Ziel- und Quellgebiet umfasst folgende Gemeinden: In Oberösterreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach a.A. und Traunkirchen In Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Stobl, Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau und Hinterssee
In der Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels und Tauplitz Dieses Fahrverbot wird bereits ab den entscheidenden Autobahnabfahrten ins Salzkammergut und am Beginn der Quell- und Zielverkehrszonen (unter anderem in Traunkirchen, Weißenbach, Abtenau, St. Gilgen und Stainach-Irdning) angekündigt.
Die Ursachenbekämpfung,
wie Gerhard schreibt, wären massive Gesetzesänderungen in der Straßenverkehrsordnung und nur politisch umsetzbar und bis unsere “Politiker” so etwas schaffen vergehen 30 Jahre und wir warten und warten.……
also besser doch selbst die Beine und noch besser die Stimme in die Hand nehmen und den maßgeblichen Stellen sooo lange auf die sprichwörtlichen Eier steigen, bis auch denen in Gmunden und Linz ein Licht aufgeht.
Wer durch das enge Gosautal fährt und die Sattelschlepper sieht fragt sich doch “wer so bescheuert ist” freiwillig mit dem LKW da durchzufahren. Ich schätze mal…die Fahrer nicht!Das wird denen angeordnet. Schließt diese an sich sehr schöne Straße endlich für den LKW-Ausweichverkehr.
Es genügt nämlich in der Gosau und Umgebung schon wenn die “eingeborenen Holz-LKW” wie die verrückten herumdonnern.
Hallo
ich wohne in Bad Ischl und begrüße natürlich das Fahrverbot über den Pötschen.
Grundsätzlich finde ich jedoch, dass dieses Thema an der falschen Stelle angegangen wird. Hut ab vor diesen Organisationen, die sich in den betroffenen Gebieten formieren um gegen die LKWs vorzugehen (sei es nun in OÖ, Stmk, Szbg, Tirol, NÖ, egal), allerdings denke ich bei jeder Meldung die ich über dieses Thema höre, bzw. lese, dass hier nicht die Ursachen, sondern immer wieder nur die Symptome behandelt werden…
Meiner Meinung nach hat der Schwerverkehr schlicht und einfach “auf dem höchstmöglich zur Verfügung stehenden Straßennetz” zu geschehen!
Somit wären alle weiteren Diskussionen überflüssig… Autobahn -> Schnellstraße -> Bundesstraße -> Landesstraße -> Gemeindestraße. Und ebenso wieder Retour. Punkt.
Ein LKW von München nach Graz hat nicht keine Bundes- oder Landesstraßen zu befahren, sondern er muss die Autobahnen benutzen.
Man würde sich die zig Schilder in noch mehr Sprachen einsparen, sondern man könnte auf den Grenzen einfach auf diese Vorschrift verweisen. Ähnlich wie es mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen gehandhabt wird…
Entsprechend hohe Strafen würden den Rest erledigen.
sonnige Grüße aus dem Salzkammergut
Gerhad