Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden verhängte aufgrund der akuten Waldbrandgefahr das strikte Verbot des Abbrennen von Feuer jeglicher Art. In den Waldgebieten des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windrichtung das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Diese Verordnung tritt mit 5. August in Kraft und — sofern diese nicht auf Grund geänderter Witterungsverhältnisse früher aufgehoben wird — spätestens mit 15. Oktober 2013 außer Kraft.