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„Objekt 21“-Verurteilungen: Wichtiger Schritt beim Bekämpfen des Rechtsextremismus

14. Juli 2015
in Nachrichten, Politik / Wirtschaft
2
"Objekt 21"-Verurteilungen: Wichtiger Schritt beim Bekämpfen des Rechtsextremismus
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"Objekt 21"-Verurteilungen: Wichtiger Schritt beim Bekämpfen des Rechtsextremismus„Gute Behördenarbeit zum Schutz der Demokratie.“, so SPÖ-Sicherheitssprecher Krenn. Die sieben – noch nicht rechtskräftigen – Verurteilungen wegen NS-Wiederbetätigung gegen alle Objekt-21-Angeklagten sind für SPÖ-Sicherheitssprecher Hermann Krenn ein klarer Beleg dafür, dass Oberösterreich ein Rechtsextremismus-Problem hat.

„Ich möchte mich bei den Behördenvertreter und insbesondere bei der Staatsanwaltschaft für die gute Arbeit bedanken, die zu diesem klaren Ergebnis geführt hat. Für mich sind diese Verurteilungen aber auch ein Zeichen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, weil niemand wissen kann, wie viele weitere „Objekte“ es noch gibt, die bislang noch nicht aufgedeckt wurden“, so SPÖ-Sicherheitssprecher Krenn.

Für das zuständige Amt für Landesverfassung und Terrorismusbekämpfung sind die Verurteilungen eine Bestätigung ihrer Arbeit und gleichzeitig ein Auftrag, betont Krenn: „Es zeigt sich, dass engagierte Polizeiarbeit auch Früchte trägt und nachhaltig zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat beiträgt. Diese Grundwerte zu erhalten und zu verteidigen ist ein Kerninhalt der Polizeiarbeit. Wenn die Beamten dann auch sehen, dass ihre Arbeit klare Ergebnisse bringt, ist das natürlich besonders motivierend.“

salzi.aktuell – Nachrichten vom 05.11.2013

Hohe Motivation werden die Fachbeamten auch brauchen, weil der Fall von Objekt 21 eindrucksvoll belegt hat, wie lange rechtsextreme Parallelstrukturen unter der Tarnung eines Vereins existieren konnten. „Sieben Verurteilungen wegen NS-Wiederbetätigungen sind sieben Belege dafür, dass Oberösterreich ein Rechtsextremismus-Problem hat. Dieses Problem aufzuarbeiten und zu entschärfen wird die Aufgabe der nächsten Monate und Jahre sein“, so Krenn.

Rechtsextremismus wird immer von steigender Arbeitslosigkeit und schwierigen sozialen Rahmenbedingungen begünstigt. Nicht nur deshalb fordert Krenn auch einen verstärkten Fokus auf die soziale Dimension zu legen: „Gerade junge Menschen brauchen gute Bildung und gerechte Zukunftschancen, um gegen die einfachen Botschaften von rechtsextremen Verführern besser geschützt zu sein!“

Frederik Schmidsberger vom Mauthausenkomitee Vöcklabruck im salzi.tv Gespräch: „Das Verbotsgesetzt sieht einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren vor. In dessen Angesicht sehe ich die Strafe als angemessen. Ich finde es wichtig und vor allem wichtig, dass es zu diesen Urteilen gekommen ist! Die Verteidigung erinnert ein bisschen an die Nürnberger-Prozesse. Es ist versucht worden darzustellen, dass es sich bei den Angeklagten um junge Leute handelt, die nicht wissen, was sie taten, dies zumeist in angetrunkenen Zuständen. Man versucht, die Gräueltatet der NS-Zeit zu verharmlosen. Im Objekt 21 fand Wiederbetätigung im schwersten Ausmaß statt. Dort ist auch versucht worden, nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.“

IKG begrüßt Urteile im Neonaziprozess „Objekt 21“
FPÖ-Hofer unterläuft „generalpräventive Wirkung“
Die noch nicht rechtskräftigen Urteile in der Causa „Objekt 21“ sind aufgrund der, wie auch von der Vorsitzenden betonten generalpräventiven Wirkung, sehr zu begrüßen.

Der neu gewählte 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) macht zum Neueinstand in dieser Legislaturperiode gleich mit einer Infragestellung des Verbotsgesetzes auf sich aufmerksam. Es zeigt, dass seine Partei keine Gelegenheit versäumt, die Verbundenheit mit rechtsextremem Gedankengut zu betonen. Damit wird die generalpräventive Wirkung der Urteile hintertrieben.

„Nationalratspräsident Hofer erweist sich als ein würdiger Nachfolger seines Vorgängers Graf und es wird nicht lange dauern, bis seine Wahl von Politikern anderer Parteien ebenfalls bedauert werden wird.“, so Oskar Deutsch Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde.

Walser: Urteil im „Objekt 21“-Prozess nur ein erster Schritt
Grüne sehen Zusammenhang zwischen dem Welser Urteil und den Aussagen Norbert Hofers. „Das Urteil im Welser Neonazi-Prozess ist ein wichtiges und klares Zeichen gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung in Österreich“, zeigt sich der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser erfreut über das eindeutige Signal, das vom gestrigen Urteil gegen die sieben Mitglieder des Vereins „Objekt 21“ ausgeht.

Walser verweist darauf, dass es aber leider auch gegenteilige Botschaften gibt: „Es ist wohl leider kein Zufall, dass der 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer am selben Tag, an dem die politisch interessierte Öffentlichkeit gespannt auf das Urteil aus Wels gewartet hat, genau diesen Paragraphen 3 g des NS-Verbotsgesetzes infrage stellt.“

Das Signal aus Wels ist für den Grünen Abgeordneten nicht ausreichend. Er verweist darauf, dass es extrem lange gedauert hat, bis es zum Prozess gekommen ist: „Schon im Jahr 2009 ist die Gruppe bei einer Polizeikontrolle aufgeflogen, die Polizei hat Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen gefunden. In den über vier Jahren bis zum Urteil passierten schwere Straftaten durch die gestern nicht rechtskräftig Verurteilten, einiges hätte durch eine schnellere Vorgangsweise wohl verhindert werden können.“

Walser verweist auch darauf, dass bis zu 200 Personen als Mitglieder des Vereins „Objekt 21“ gelten und dass Experten davon ausgehen, dass wesentlich mehr als die sieben Verurteilten als „Führungskader“ der kriminellen rechtsextremen Organisation anzusehen sind: „Das Urteil kann daher nur ein erster Schritt sein.“

  • Sieben Schuldsprüche im Fall Objekt 21 – Urteile nach 7-stündiger Beratung gefällt

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Comments 2

  1. Josef Aigner says:
    12 Jahren ago

    Die vielen Reaktionen und Dankesbezeugungen an die Justiz sind ein starkes Indiz dafür, dass wir hier in Österreich ein Problem mit der Rechtsprechung haben, ein braunes Problem, das damit angefangen hat, das Naziverbrecher reihen weise freigesprochen, gar nicht erst angeklagt und wieder in hohe Ämter gehievt wurden. Jetzt ist es noch immer so, dass eine Dankprozession stattfindet, wenn widerliche Neonazis wie die aus Desselbrunn verurteilt werden – was doch bitte selbstverständlich sein müsste. Die Blauen wollen das Verbotsgesetz aushebeln. Eh klar. Aber das der Anwalt der Verurteilten Desselbrunner Nazis sogar ungestraft vor Gericht dafür plädieren darf, untermauert wieder mal das oben geschilderte Übel. Mich würde interessieren, wenn ein anderer Anwalt vor Gericht die Abschaffung des Betrugsparagrafen oder des Vergewaltigungsparagrafen verlangen würde.

  2. würde so says:
    12 Jahren ago

    ein objekt lange nicht aufgedeckt,würde das noch weitere gefährliche folgen haben! hier müssen augen und ohren immer offen sein.es darf niemehr sowas passieren,was mal geschehen ist!auch dürfen gerichte,keine milde finden,auch wenn ein FPÖ Politiker dagegen ankämpfen möchte!

    rechtsextremietät,nimmt an mehrheit extrem zu,braucht man sich nur die neuesten nachrichten von salzburg lesen!


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